DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Der Bundesvoranschlag 2023 (1669 d.B.) weist für den Bereich Kunst und Kultur eine deutliche Budgeterhöhung aus. Der Budgetentwurf für diesen Bereich, der heute im Budgetausschuss debattiert wurde, sieht Auszahlungen des Bundes von rund 620,25 Mio. € vor.
Im Jahr 2022 lag der Bundesvoranschlag dem gegenüber bei 557,13 Mio. €. Die Budgetentwicklung erlaubt damit laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer die Fortsetzung der Schwerpunkte des Ressorts, aber auch neue Akzentsetzungen. Bei der Budgeterhöhung um 63,1 Mio. € oder 11,3% gegenüber dem Kulturbudgets 2022 schlagen insbesondere die Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundeskultureinrichtungen um 22 Mio. € und die Erhöhung von Kunstförderungen zu Buche.
Mayer: Budget erlaubt neue Akzentsetzungen
Die Erhöhung des Kunst- und Kulturbudgets des kommenden Jahres wurde quer durch die Fraktionen begrüßt. Seitens der Opposition wurden aber auch Zweifel laut, ob die budgetäre Ausstattung des Ressorts angesichts der Teuerungswelle der letzten Monate noch ausreichend sei. SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek meinte etwa, die Budgeterhöhungen könnten zwar "einen Kahlschlag im Kulturbereich verhindern", es bleibe aber kaum Spielraum für innovative Projekte. Auch FPÖ-Kultursprecher Volker Reifenberger meinte, er nehme einen Stillstand der Kulturpolitik wahr, da vor allem eine Fortführung bestehender Projekte erfolge, dass aber kaum Neues festzustellen sei. Harald Troch (SPÖ) merkte an, dass laut dem Bundesfinanzrahmen das Kulturbudget ab 2025 wieder zurückgefahren werden solle.
Staatssekretärin Andrea Mayer wies darauf hin, dass das Budget des kommenden Jahres erlaube, die Schwerpunkte des Ressorts fortzuführen und darüber hinaus deutliche neue Akzente zu setzen. Eine Erhöhung von mehr als 11% sei ein beachtlicher Verhandlungserfolg. Die Fortführung der Finanzierung über 2024 hinaus werde eine Frage künftiger Budgetverhandlungen sein, merkte die Staatssekretärin an. Die Inflationsbekämpfung ziehe sich durch das Budget, das zeige sich etwa bei der Erhöhung der Basisabgeltung, bei der Anhebung der Förderungen und der Stipendien für zeitgenössische Kunst.
Das Kulturbudget bringe einige Neuerungen, etwa die Unterstützung "klimafitter Kulturbetriebe" im Sinne des Green Budgeting, hielt die Staatssekretärin fest. Geplant sei auch die Einführung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien im Österreichischen Filminstitut durch Richtlinienergänzungen zum Green Producing. Die Bundestheater werden sich an der Erarbeitung einer Richtlinie zur Erlangung des Österreichischen Umweltzeichens für Theater beteiligen.
Katharina Kucharowits (SPÖ) war es ein Anliegen, den Zugang zu Bildung im Bereich von Kunst und Kultur sicherzustellen. Kultur dürfe kein Luxusgut sein, betonte sie. Sie wollte wissen, welche Mittel dafür zur Verfügung gestellt würden. Mayer verwies darauf, dass die Kulturvermittlung ein wesentlicher Teil der Aufgaben aller Bundeskultureinrichtungen sei. Als ein Beispiel für kulturelle Bildung führte die Staatssekretärin auch die Unterstützung des Kinderkunstlabors St. Pölten an. Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium löse man dafür Rücklagen des Ressorts auf, ergänzte Mayer aufgrund einer Nachfrage von SPÖ-Abgeordneter Andrea Kuntzl.
Der österreichische Film solle von der Aufwertung und Stärkung des Filmstandortes Österreich durch Etablierung eines neuen Anreizsystems für nationale und internationale Filmproduktionen profitieren, hielt Mayer gegenüber ÖVP-Kultursprecherin Maria Großbauer fest. Ziel sei es, dass die Wertschöpfung von Produktionen mit Österreichbezug auch in Österreich bleibe. Förderungsschwerpunkte sollen laut Mayer auch im Bereich der zeitgenössischen Kunst gesetzt werden, um Chancengleichheit der Geschlechter im Vergabeprozess, Musik und darstellender Kunst, Film, Literatur und Verlagswesen, bildender Kunst sowie bei Kulturinitiativen zu erreichen.
Die Mittel für die Umsetzung der gemeinsamen Fair Pay Strategie von Bund und Ländern unter Einbeziehung der Interessensgemeinschaften im Kunst- und Kulturbereich seien mit insgesamt 9 Mio. € für 2023 deutlich erhöht worden, teilte Mayer den Abgeordneten Martin Engelberg (ÖVP) und Sibylle Hamann (Grüne) mit.
Budgetär abgesichert werde 2023 auch die Umsetzung der Vorhaben des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans, für die Österreich 66,5 Mio. € aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) der EU abrufen könne, erfuhr Abgeordnete Eva Blimlinger (Grüne). Das seien insbesondere die Bau- und Sanierungsprojekte des Volkskundemuseums und der Praterateliers. Um diese Projekte angesichts der Teuerung nicht zu gefährden, seien weitere 5 Mio. € an nationalen Mitteln bereitgestellt worden. Die RFF-Mittel sollen auch die Digitalisierungsstrategie des Kulturbereichs sowie das Ziel "klimafitter Kulturbetriebe" unterstützen.
Zusätzliche Mittel gebe es auch für die Sanierung der Festspielhäuser in Salzburg erfuhr FPÖ-Abgeordneter Reifenberger. Der Bund stellt vereinbarungsgemäß für Festspiele und Sanierungsprojekte 40% der Mittel zur Verfügung. Für 2023 betrage die reguläre Förderung 7,3 Mio. €, wobei der Bund sich in der Frage eines etwaigen Mehrbedarfs noch mit Stadt und Land Salzburg abstimmen werde.
Ein besonderes Anliegen ist Mayer, wie sie auf eine diesbezügliche Frage des FPÖ-Kultursprechers betonte, auch der Abschluss eines Kollektivvertrages für die Mitarbeiter:innen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek. Sie könne zwar den Abschluss nicht selbst durchführen, sondern nur koordinierend wirken, sagte die Staatssekretärin. Sie habe den Verhandlungspartnern aber bereits mitgeteilt, dass im Budget 2 Mio. € vorgesehen seien, um das Projekt zu unterstützen.
Die Weiterführung der Kunst- und Kulturstrategie des Bundes, für die sich ÖVP-Abgeordneter Engelberg interessierte, sei ihr "ein Herzensanliegen", betonte Mayer. Sie sei als offener Kommunikationsprozess angelegt, der auch verwandte Bereiche wie Bildung und Wissenschaft einbeziehe. Die Ergebnisse der ersten Diskussionsrunde seien bereits öffentlich einsehbar. Die Mittel für die Koordinierungsaufgaben des Ressorts hätten bisher jährlich etwa 90.000 € ausgemacht, dieser Betrag könne aus dem regulären Budget bestritten werden.
Die Umsetzung des Impulsprogramms der baukulturellen Leitlinien des Bundes sei im Laufen, die dafür vorgesehenen Mittel der letzten Jahre würden fortgeschrieben, erfuhr Ruth Becher (SPÖ).
Die Stärkung von Gender Budgeting bei der Vergabe von Förderungen sei ihr ein wichtiges Anliegen, betonte Mayer in Richtung von Abgeordneter Blimlinger (Grüne). Ein neuer Schwerpunkt werde dabei insbesondere auf dem Österreichischen Filminstitut liegen, um auch im Filmbereich gleiche Chancen für Frauen herzustellen. Die Beauftragung eines umfassenden Gender Reports werde nach einer EU-weiten Ausschreibung demnächst erfolgen.
Um Österreich als Schwerpunktland bei der Leipziger Buchmesse 2023 umfassend als modernes Kulturland präsentieren zu können seien 2,1 Mio. € vorgesehen, erfuhr NEOS-Kultursprecherin Julia Seidl. Die Ergebnisse der Forschungsprojekte zu afrikanischer Raubkunst in österreichischen Museen sollen im Frühjahr 2023 als Sammelband zugänglich gemacht werden, teilte die Staatssekretärin Abgeordneter Henrike Brandstötter (NEOS) mit. Nachfolgeprojekte seien bereits im Sommer 2022 gestartet worden. Was eventuelle rechtliche Folgen betreffe, so warte sie auf die Empfehlungen einer dazu eingerichteten Arbeitsgruppe, informierte Mayer die Abgeordneten.
Deutliche Budgeterhöhungen für Bundeskultureinrichtungen
Die vorgesehenen Budgeterhöhungen finden sich in allen Global- bzw. Detailbudgets wieder. Das Globalbudget Kunst und Kultur, das drei große Bereiche umfasst (Kunst- und Kulturförderungen, Denkmalschutz sowie Steuerung und Infrastruktur) von 237,1 Mio. € auf 285,57 Mio. €. Für den Bereich Kunst- und Kulturförderungen sind dabei 2023 insgesamt 223,76 Mio. € vorgesehen, gegenüber 179,4 Mio. € 2022. Die Budgetmittel für den Bereich Denkmalschutz steigen auf 45,1 Mio. € (2022: 42,18 Mio. €), wobei hier vor allem die Valorisierung der Personalkosten zu Buche schlägt. Auch die Erhöhung des Detailbudgets Steuerung und Infrastruktur von 15,52 Mio. € auf 16,7 Mio. € enthält eine Valorisierung der Personalkosten.
Ein deutlicher Zuwachs zeigt sich auch bei den Budgetmitteln zur Finanzierung der großen Kultureinrichtungen des Bundes, die im Globalbudget "Kultureinrichtungen" zusammengefasst sind. Hier steigen die Auszahlungen von 320,03 Mio. € für 2022 auf 334,68 Mio. €. Diese Mittel verteilen sich wiederum auf die Bundesmuseen mit 146,8 Mio. € (2022: 137,39 Mio. €) und die Bundestheater, die 2023 rund 187,87 Mio. € erhalten sollen (2022: 182,64 Mio. €). Der Großteil der Budgetmittel fließt dabei über die Basisabgeltung, mit der der Bund den Kultureinrichtungen die Erfüllung ihrer kulturpolitischen Aufgaben vergütet. Die Bundesmuseen mit der Österreichischen Nationalbibliothek erhalten in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 11 Mio. € mehr an Basisabgeltung, die damit pro Jahr 133,383 Mio. € beträgt (2022: 122,383 Mio. €). Auch die Basisabgeltung für die Bundestheater werden für diese beiden Jahre jeweils um 11 Mio. € und damit von 175,936 auf 186,939 Mio. € aufgestockt.
Bundesfinanzrahmen sieht deutliche Mittelerhöhungen für 2023 und 2024 vor
Mitverhandelt wurde in den Beratungen des Ausschusses der Bundesfinanzrahmen 2023 bis 2026 (1670 d.B.).
Das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2022-2025 ging davon aus, dass tendenziell die Auszahlungsgrenze des Budgets für Kunst und Kultur in den nächsten Jahren sinken und 2025 bei 512,2 Mio. € liegen würde, da bis dahin mehrere Sonderprojekte abgeschlossen sein sollten. Der Budgetdienst des Parlaments weist in seiner Analyse der Budgetuntergliederung darauf hin, dass im Vergleich dazu die Auszahlungsobergrenzen im Entwurf zum BFRG 2023-2026 in den Jahren 2023 und 2024 stark ansteigen sollen, um 87,7 Mio. € bzw. um 92,3 Mio. €. Zu Buche schlagen dabei die Erhöhung der Basisabgeltungen für die Bundesmuseen und -theater, höhere Förderungen an das Österreichische Filminstitut zur Stärkung des Filmstandorts Österreich sowie diverse Erhöhungen bei Förderungen im Kunst- und Kulturbereich.
Im Jahr 2025 soll die Erhöhung gegenüber dem geltenden Finanzrahmen nur noch 19,7 Mio. € betragen. Damit sinken auch die Auszahlungsobergrenzen gegenüber den Vorjahren deutlich von 613,2 Mio. € im Jahr 2024 auf 532 Mio. € im Jahr 2025 und weiter auf 529,6 Mio. € im Jahr 2026. Durch diese massive Reduktion in den Jahren 2025 und 2026 werde das Leistungsniveau wie im Budget 2023 nicht aufrechterhalten werden können, sofern es in künftigen Budgets nicht zu einer Erhöhung der Mittel komme, merkt der Budgetdienst an.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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