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Das Eidgenössische Departement des Innern publiziert folgende Stellungnahme zu dem Irrflug des Bundesrates.
Bundesrat Alain Berset hat am 5. Juli 2022 einen privaten Flug zwischen zwei französischen Sportflugplätzen unternommen. Er war allein an Bord. Bei diesem Flug führte seine Fehlinterpretation der Angaben der Luftverkehrskontrolle zu Beginn des Flugs zu einer Intervention der Luftpolizei. Nach einer Identitätskontrolle am Boden sowie einem Austausch über den Sachverhalt konnte Alain Berset seinen Flug mit dem von ihm gemieteten Flugzeug wieder aufnehmen.
Auf verschiedene Medienanfragen hin halten wir fest, dass nach unserer Kenntnis keinerlei Rechtsverfahren eröffnet wurde. Alain Berset hat seine Pilotenlizenz 2009 erworben. Er mietet gelegentlich ein einmotoriges Sportflugzeug.
Herausgeber
Eidgenössisches Departement des Innern
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