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Erneut nehmen sieben zivilgesellschaftliche Organisationen Stellung. Diesmal zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen des Massnahmendispositivs (Varianten 1 und 2) und zu weiteren Verordnungsänderungen, die der
Bundesrat aufgrund einer optimistischen Einschätzung der epidemiologischen Lage am 2. Februar in die Konsultation mit Kantonen und Sozialpartnern geschickt hat. Während in Variante 1 eine zeitgleiche Aufhebung der Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage vorgeschlagen wird, sieht Variante 2 ein zweistufiges Vorgehen vor.
Keine ausreichende Grundimmunisierung
Laut heutiger Medienmitteilung sehen die zivilgesellschaftlichen Organisationen rekordhohe Infektionszahlen, und zwar indirekt: "Die absoluten Infektionszahlen sinken, doch die Anzahl Tests hat stark abgenommen, vor allem seit die Pooltestungen an Schulen eingestellt worden sind. Die Positivitätsrate der PCR-Tests schwankt seit 16.01. zwischen 38 und 48 % – ein deutlicher Hinweis auf ungenügendes Testvolumen bei unkontrollierter Ansteckung."
Während der Bundesrat wünsche, dass Omikron denjenigen Immunität ermögliche, welche mit dem
Impfangebot nicht erreicht werden könnten, wiederholten sich in Wirklichkeit die Ansteckungen bei Geimpften, Geboosterten und Kindern mit und ohne bevorstehendem Impftermin, führen die Organisationen weiter aus.
"Für bisher ungeimpfte Personen stellt eine Infektion mit Omikron keine ausreichende Grundimmunisierung mit Schutz vor anderen und zukünftigen Varianten dar."
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Omikron-Varianten BA.1 und BA.2
Wie die Zivilgesellschaften unterstreichen, ist für die Omikron-Varianten BA.1 und BA.2 weder die Virulenz ausreichend analysiert, noch kann das Ausmass der Langzeitfolgen abgeschätzt werden. Eine Aufhebung der Maskentragpflicht in Innenräumen sei (u.a. auch deshalb) aus wissenschaftlicher Sicht nur vertretbar,
wenn folgende zwei Kriterien erfüllt seien:
- Epidemiologisch stabile Lage: Positivitätsrate für zwei Wochen unter 5 %, sowie wöchentliche laborbestätigte Fälle unter 70 pro 100’000 Personen (in allen Altersklassen und bei abnehmendem Trend in allen Altersklassen).
- Auflage Aerosol-reduzierender Massnahmen für Schulzimmer (HEPA-Luftfilterung, zumindest im Winterhalbjahr) sowie Vorgaben für angemessene, Aerosol-reduzierende Massnahmen in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs sowie an Arbeitsplätzen.
"Die Maskentragpflicht in Innenräumen bietet aktuell den wirksamsten Schutz für vulnerable Menschen
und Schüler:innen, die sich noch nicht mit einer Impfung schützen konnten. Sie wirkt am besten, wenn
«Empfänger» und «Sender» eine Maske tragen – «Ich schütze mich selbst UND mein Gegenüber!».
Zudem ist sie die niederschwelligste und kostengünstigste Schutzmassnahme.", wir einmal mehr festgehalten.
Der aktuelle Blindflug ohne Pooltestungen sei so bald als möglich zu beenden:
- Er untergräbt die Bekämpfung der Pandemie, da symptomlose Ansteckungen bei Kindern zu Infektionen bei Eltern und Grosseltern führen, die dann nicht mehr zurückverfolgt werden können.
Grundsätzliche Fragen
-
Variante 1: Alle Massnahmen der Covid-19 Verordnung besondere Lage werden aufgehoben. Ausgenommen sind die behördlich angeordnete Isolation und die Meldepflichten. Wird diese
Variante befürwortet?
Nein
-
Variante 2: Die Massnahmen werden in zwei Schritten aufgehoben. Wird diese Variante befürwortet?
Ja, aber die Massnahmen sollen aufgrund der labilen epidemiologischen Lage nur langsam und möglichst kontrolliert abgebaut werden.
Fragen zur Variante 1
Werden die Massnahmen bei sehr hohen Inzidenzen aufgehoben, gewinnt der spezifische Schutz besonders gefährdeter Personen an Bedeutung. Die Organisationen betonen, dass die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine der wenigen gegen Übertragung noch schützenden Massnahmen sei. "Diese bei sehr hoher Inzidenz in Innenräumen aufzuheben wäre rücksichts- und verantwortungslos gegenüber besonders gefährdeten Personen und auch im Hinblick auf die daraus resultierenden Fälle von Long Covid."
- Sollen Schutzmassnahmen in Gesundheitseinrichtungen eingeführt oder beibehalten werden, sollte der Bundesrat sämtliche Massnahmen aufheben?
Ja. - Sollte der Bundesrat weiterhin eine Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen vorsehen?
Ja, am besten mit einer FFP2-Empfehlung, wie sie im Ausland selbstverständlich ist. - Sollte die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr vorübergehend aufrechterhalten werden?
Ja. - Sollte die Maskentragpflicht im Detailhandel oder staatlichen Dienstleistungsbetrieben (z.B. Betreibungsregister- oder Strassenverkehrsamt) vorübergehend aufrechterhalten werden?
Ja. - Gibt es weitere Massnahmen, die der Bundesrat zum Schutz von besonders gefährdeten Personen aufrechterhalten soll?
Ja. Die Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen, ÖV und Detailhandel soll bestehen bleiben. Repetitive Tests in Spitälern, sozialmedizinischen Einrichtungen, Alters- und Pflegeheimen sollen aufrechterhalten werden. Zusätzlich besonderer Schutz bei der Arbeit, d.h. Recht auf HomeOffice, wenn HomeOffice für Arbeit möglich ist.
Variante 1 sieht vor, dass Isolation und Meldepflicht selbst nach der Aufhebung aller Massnahmen bei-
behalten werden sollen.
- Sollen diese Massnahmen beibehalten werden und in die Epidemienverordnung überführt werden?
Ja. - Sollen auch andere Massnahmen beibehalten werden?
Ja, die Maskentragpflicht und repetitive Tests in Schulen, zur Vermeidung von Long Covid und zum Schutz der Kinder (hoher Anteil ungeimpft) sowie der Lehrpersonen. Weiter soll die Maskentragpflicht für Innenräume von Restaurants (Personal) sowie von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben beibehalten werden - insbesondere dann, wenn auf 2G verzichtet werden sollte. Zusätzlich besonderer Schutz bei der Arbeit, d.h. Recht auf HomeOffice, wenn HomeOffice für Arbeit möglich ist. - Gibt es Änderungsvorschläge zum ersten Öffnungsschritt?
Ja. Das Ausstellen von Zertifikaten sollte beibehalten werden; die Zertifikatspflicht hingegen nicht in jedem Fall. Betreiber sollen ein Zertifikat verlangen dürfen, insbesondere in Bereichen, in denen oft keine Maske getragen wird, also in Discos (2G+), Bars (2G+), Hallenbädern (2G) und bei intensiven Sport- und Musikaktivitäten (2G), sowie für den Zutritt zu Alters- und Pflegeinstitutionen (3G). Das Risiko von bereits immunisierten Personen für einen schweren Verlauf ist wesentlich tiefer und für Long Covid etwas vermindert. Zudem reduziert die Immunität Übertragungsrisiken. Das Genesenen-Zertifikat sollte von 270 auf 120 Tage reduziert werden. - Gibt es Änderungsvorschläge zum zweiten Öffnungsschritt?
Ja. Der zweite Öffnungsschritt soll erst erfolgen, wenn (i) die Positivitätsrate während zwei Wochen unter 5% gefallen ist (Grenzwert der WHO) und (ii) die 7-Tage-Summe der laborbestätigten Fälle unter 70 pro 100’000 Personen gefallen ist (in allen Altersklassen und bei abnehmendem Trend in allen Altersklassen).
Fragen zu den grenzsanitarischen Massnahmen
- Soll die bei der Einreise in die Schweiz geltende 3G-Regel aufgehoben werden?
Nein. - Soll die bei der Einreise in die Schweiz geltende Kontaktdatenerhebung via SwissPLF aufgehoben werden?
Nein. - Beim Auftreten einer neuen, besorgniserregenden Virusvariante kann der Bundesrat weiterhin rasch reagieren und grenzsanitarische Massnahmen vorsehen.
Ja.
Frage zu den Übergangsbestimmungen Zertifikate
Mit der Aufhebung der Massnahmen plant der Bundesrat künftig nur noch Zertifikate auszustellen, die
für den internationalen Reiseverkehr genutzt werden können. Auf die Schweiz beschränkt gültige Zertifikatstypen werden nicht mehr ausgestellt. Falls die Möglichkeit weiterhin erwünscht ist, das Zertifikat einzusetzen, kann der Bundesrat die Ausstellung der Schweizer Zertifikate vorerst weiter vorsehen.
- Sind Vertretungen der Zivilgesellschaft damit einverstanden, dass mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht auf nationaler Ebene keine sogenannten Schweizer Zertifikate mehr ausgestellt
werden?
Nein bezüglich 2G+, 2G und 3G: Diese Zertifikate sollen bis auf weiteres anwendbar bleiben in Bereichen, in denen keine Maske getragen wird (Discos und Bars, Hallenbäder, bei intensivem Sport und Chorgesang) sowie für den Zutritt zu Alters- und Pflegeinstitutionen. Ob die zusätzlichen Schweizer Zertifikate wirklich notwendig sind, hängt von der Zielsetzung ab. Am wichtigsten wäre es, mit einer guten Kommunikation die Impflücke (bei Erstimpfung und Booster) zu verkleinern.
Fragen zur repetitiven Testung
Mit der schrittweisen Aufhebung der Massnahmen wird der Bund die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben anpassen. Der Bund schlägt vor, die repetitive Testung nur noch in Betrieben mit vulnerablen Personen (etwa Gesundheitseinrichtungen) und in Betrieben, die der Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen dienen, zu finanzieren.
- Sind Vertretungen der Zivilgesellschaft mit diesem Vorgehen einverstanden?
Nein. Der Bund sollte zur Überwachung der Pandemie Testungen in Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Heimen und Betrieben weiterhin finanzieren, jedoch für Herbst 2022 eine leistungsfähigere und effizientere (CHF/Test) nationale Teststrategie erarbeiten. Damit sollen Infektionen, Reinfektionen, Long-Covid-Fälle sowie daraus folgende Gesundheitskosten minimiert und pandemische Blindflüge in Zukunft vermieden werden. In Österreich wird pro 1000 Personen 8x mehr getestet, bei geringeren Gesamtkosten.
In den Schulen bleibt die repetitive Testung ein wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung des
Präsenzunterrichts. Da sich jedoch inzwischen Kinder ab 5 Jahren ebenfalls impfen können, schlägt der
Bundesrat vor, die repetitive Testung in Schulen zu beenden und deshalb nur noch bis Ende März 2022
zu finanzieren.
- Sind Vertretungen der Zivilgesellschaft mit diesem Vorgehen einverstanden?
Nein. Da die EKIF für Kinder von 5 bis 12 Jahren weder eine generelle Impfempfehlung noch eine Impfempfehlung für Genesene abgegeben hat, ist erst ein sehr kleiner Teil dieser Kinder (0.8 %) vollständig geimpft. Zudem sind repetitive Schultestungen als präventives Instrument zum Schutz der Kinder notwendig, solange die Kantone keine ausreichenden Massnahmen gegen Aerosole angeordnet bzw. umgesetzt haben.
Frage zur Kostenübernahme Arzneimittel zur ambulanten Behandlung von Covid-19
- Sollen die Kosten der neuen oralen Therapien, welche noch nicht auf der SL aufgeführt sind, vorerst durch den Bund übernommen werden?
Ja.
Fragen zur Anpassung der Covid-19-Verordnung 3
- Sind Vertretungen der Zivilgesellschaft mit den Anpassungen des Anhangs 6 der Covid-19-Verordnung 3 einverstanden?
Ja. - Sind Vertretungen der Zivilgesellschaft mit den Anpassungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen nach Artikel 12 EpG einverstanden?
Ja.
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen beantworten damit alle Fragen und beziehen Position für eine langsame Aufhebung der Massnahmen; "diese soll zusammen mit der Beibehaltung der Maskenpflicht in Innenräumen erfolgen. Die Maskentragpflicht in Innenräumen bietet aktuell den wirksamsten Schutz für vulnerable Menschen und Schüler*innen, die sich noch nicht mit einer Impfung schützen konnten."
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