DMZ – POLITIK ¦ GESELLSCHAFT ¦ Walter Fürst ¦
KOMMENTAR
Nach der Ankündigung der Zertifikatspflicht durch den Bundesrat gab es in der Gastroszene zwar keinen Aufschrei, aber wie immer brüllte der angeschlagene und weitkritisierte Verband GastroSuisse etwas von Skandal und Umsatzeinbruch oder Katastrophe. In Realität geht es seit zwei Jahren der Branche jedoch viel besser, als in den letzten Jahrzehnten! Kein Grund also zu jammern. Die massiven Umsatzeinbrüche, die erwartet wurden, trafen nicht ein. 12% in der ersten Woche nach Einführung des Zertifikates ist gering. Es braucht lediglich noch etwas Routine in der Gastrobranche und bei der Kundschaft. Neuste Umfragen bestätigen, dass das Zertifikat keine negativen Auswirkungen hat.
Mehrheit der KMU sieht Zertifikatspflicht als Vorteil
Drei Viertel der Schweizer KMU bewerten die Zertifikatspflicht neutral oder positiv. In der Gastronomie und Hotellerie dagegen wird weiter gejammert. Wegen Fehlern in der Vergangenheit und schlechten Bedingungen für Angestellte, versucht sich die Branche weiter an der Pandemie gesund zu stossen. Was leider auch weiterhin vom Staat gemacht wird, statt marode Betriebe und Betriebe, die sich nicht an Bestimmungen halten zu schliessen. Jeder andere KMU Betrieb muss schliessen, die Gastronomen werden vom Staat finanziert.
Das sechste Coronavirus-KMU-Panel der ZHAW zeigt, dass 75% keine Probleme hat mit dem Zertifikat. Also die ganze Panikmacherei war nur Show!
39 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz beurteilen die seit Mitte September eingeführte Zertifikatspflicht sogar als positiv oder sehr positiv.
Weitere 36 Prozent schätzen die Auswirkungen für den eigenen Betrieb als weder gut noch schlecht ein.
Gleichzeitig schätzen die KMU ihre generellen Aussichten besser ein als früher: Noch rund vier von zehn Firmen erwarten, dass Covid-19 ihre Geschäftstätigkeit in den kommenden 12 Monaten negativ beeinflussen wird. Das ist der tiefste Wert seit Beginn der Pandemie. Die Mehrheit erwartet keine weiteren Auswirkungen oder sieht die künftige Situation positiv (39 bzw. 23 Prozent). Zudem schätzen zwei Drittel die gegenwärtige Nachfrage nach den eigenen Produkten und Dienstleistungen als eher gut bis sehr gut ein.
Es kann schweizweit eine weitere überaus positive Bilanz gezogen werden. Die Betriebe und Gäste halten sich problemlos und vorbildlich an die Vorlagen.
Die Zahlen der Universität St. Gallen sprechen eine klare Sprache
Sie hat Zahlungen in den Restaurants mit Kreditkarten und Debitkarten sowie mobile Zahlungen ausgewertet. Es steht fest, dass in erster Linie Schuld am Rückgang der Umsätze die Impfquote ist. In den Städten ist diese höher als auf dem Land. Das bringt automatisch mehr Gäste in die Restaurants. Auf dem Land ist die Impfquote tiefer, deshalb auch der Umsatz.
Das Zeigen des Zertifikats kann schnell zur Routine werden. Und wenn die Zahl der Geimpften nun weiter zunimmt, dürften die Gastronomen auch dies wieder spüren. Die Gastronomen sind sehr zufrieden mit der Entwicklung, da das Zertifikat auch sehr viele Vorteile und Sicherheit gebracht haben.
Gastrosuisse fordert weitere Entschädigungen für Umsatzausfälle
Einmal mehr fordert der Restaurant- und Hotellerie-Verband Gastrosuisse irgend etwas. Diesmal eine Entschädigung für die durch die Umsetzung der Zertifikatspflicht entstandenen Umsatzrückgänge. Einmal mehr untragbar und ein erneuter Knacks im Vertrauen zwischen Mitgliedern und der Verbandsspitze. Verbandsaustritte mehren sich.
Die Zertifikatspflicht ist bereits gut akzeptiert, da die Betriebe auch feststellen konnten, dass nicht weniger Gäste kommen, sondern einfach ein paar neue. „Es gibt aber auch viele Gäste, die sich jetzt sicherer fühlen. Das dürfe nicht vergessen gehen. Die Zertifikatspflicht wird unter dem Strich sehr gut akzeptiert und wird für notwendig erachtet. Dass die Polizei wegen den Zertifikatskontrollen aktuell etwas häufiger unterwegs sind, wird von den Betrieben ebenfalls sehr gut aufgenommen. „Das gibt zusätzliche Sicherheit.“ Kein Auge zugedrückt wird auch bei den „Violetten Zonen“ von impfkritischen Gastronomen und Gewerblern. Da nützt für einmal kein „Täupelen“. Betriebe, die sich aus Prinzip weigern, die Zertifikate bei ihren Gästen zu kontrollieren, riskieren die Schliessung.
Der Weg aus der Pandemie
Das Zertifikat, die Massnahmen und die Impfungen sind der Schlüssel zu mehr Freiheit und Sicherheit. Bereits seit Mitte Sommer müssen Konzert- und Festivalveranstalter ihre Zuschauerinnen und Zuschauer kontrollieren, ob sie ein Covid-Zertifikat haben. Das läuft ebenfalls problemlos und wird akzeptiert.
Die Schweiz ist endlich auf dem Weg und die Bevölkerung geht mit. Freude herrscht.
Von Impfzwang durch die Hintertür zu reden, ist polemisch
Niemand wird gegen seinen Willen gewaltsam geimpft. Und es gibt sie nicht, die Impfpflicht. Die Menschen haben immer noch die Wahl: Wer sich nicht impfen lässt, kann sich einem Test unterziehen. Das finden alle Befragten genauso.
Befristete Ausweitung der Zertifikatspflicht - bedeutet
Auf der Basis dieser Gesamtsicht hat der Bundesrat entschieden, die Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren auszuweiten. So soll eine Überlastung der Spitäler verhindert werden. Bis sich diese Massnahme auf die Situation in den Spitälern auswirkt, dauert es zwei bis drei Wochen. Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.
Dank Zertifikat Schliessungen verhindern
Das Zertifikat steht allen offen und hat sich bereits für Discos und Grossveranstaltungen bewährt. Es ermöglicht Veranstaltungen und Aktivitäten, die ohne Zertifikat zu gefährlich wären. Das Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Weil damit nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein, wird das Übertragungsrisiko stark reduziert. Das Zertifikat erlaubt es, Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten. An Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen zudem alle anderen Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht.
Zertifikatspflicht für Innenräume
Im Innern von Restaurants und Bars gilt ab Montag, 13. September, eine Zertifikatspflicht. Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen. Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt.
Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Innern
An Veranstaltungen in Innenräumen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht (Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen). Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen. Ausgenommen sind zudem Selbsthilfegruppen. Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.
Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten
Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.
Sanktionen für Nichtbeachten der Zertifikatspflicht
Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.
Zertifikat darf im Arbeitsbereich genutzt werden
Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen ausserdem für keine weiteren Zwecke verwendet werden. Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Nur wenn der Test im Rahmen der repetitiven Tests im Betrieb erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten. Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmenden konsultiert und schriftlich dokumentiert werden. Der Arbeitgeber muss aus Datenschutzgründen, wenn immer möglich, das datenarme «Zertifikat light» verwenden.
Quelle: admin.bag
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