CH: Krankenkassen treiben in Armut und kassieren gerne doppelt

DMZ - SOZIALES ¦ Walter Fürst / Anton Aeberhard ¦

ANALYSE

 

Aufgepasst - wer Prämienverbilligungen erhält, sollte das genau prüfen, denn Krankenkassen kassieren gerne doppelt. Eigentlich sollten diese Kassen ja "Gesundheitskassen" heissen, aber so langsam werden sie dem Begriff "Krankenkasse" gerecht, da die Institutionen, die dahinterstecken, tatsächlich krank machen können. Die Prämien sind für nahezu 0% der Bevölkerung zu hoch und unverhältnismässig. Nun zeigen Recherchen, dass gewisse Kassen sogar Prämienverbilligungen von ihren Versicherten kassieren, diese aber weder auszahlen noch anrechnen, oder nur teilweise.

 

Individuelle Prämienverbilligung

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies ist sogar politisch abgesegnet, auch wenn in Tat und Wahrheit das Krankenkassensystem in der heutigen Form eine der unsozialsten Einrichtungen der Schweiz darstellt. Denn zwangsläufig führen diese Prämien zu einer grossen finanziellen Belastung für laufend mehr Menschen in der Schweiz. Hier können Prämienverbilligungen helfen. Ein Paradoxon, aber so funktioniert die Schweizer Politik. Soziale Leistungen abgraben, damit an anderer Stelle neue Soziale Leistungen eingerichtet werden müssen. Der Schaden wird selbst verschuldet und die dazugehörende "Lösung" ebenfalls geboten, alles auf dem Rücken der Steuerzahler, natürlich. Denn öffentliches Geld ist immer das Geld des Volkes.

 

Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden grundsätzlich Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Ver­billigung der Prämien soll den anspruchs­berech­tigten Personen ein angemessener Ver­sicherungs­schutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Soweit die Theorie.

 

Krankenkassen kassieren still und heimlich gewährte Prämienverbilligungen, rechnen diese aber nicht sauber ab

Wie Recherchen, sowie uns vorliegende Fälle, zeigen, werden nicht alle Prämienverbilligungen richtig abgerechnet, teilweise gar nicht. Das heisst konkret, dass ein Kunde einer Kasse Anspruch hat auf Prämienverbilligungen, diese werden jeweils von der Ausgleichskasse direkt an die jeweilige Krankenkasse direkt bezahlt, aber nicht abgerechnet. Deshalb muss der Klient weiterhin die volle Prämie bezahlen oder wird betrieben. In vorliegenden Beispielen kam es sogar soweit, dass Zusatzversicherungen von den Kassen gekündigt wurden, ohne Ansage (sie sind nicht verpflichtet zu mahnen und können diese einfach künden, wenn Prämien nicht voll bezahlt werden). Da aber der Klient die Verfügung der Ausgleichskasse hat, dass Prämienverbilligungen ausbezahlt wurden, ist er gänzlich im Recht. Trotzdem hat er keine Chance, dass er seine Zusatzversicherung wieder erhält, oder gar die einverleibten Prämienverbilligungen. Es sei denn er geht vor Gericht, und das geht nicht, da er kein Geld dafür hat. Hätte er Geld dafür, müsste er auch nicht auf Prämienverbilligungen bauen. Ein weiteres Paradoxon der Schweiz: Bist du arm, hilf dir selbst, brauchst du keine Hilfe, hilft dir der Staat. Soweit unser Schweizer System. Die Schuldigen profitieren, die Unschuldigen werden alleine gelassen und immer weiter in den Ruin getrieben. 

 

Gemäss unserer Recherchen und Berichten von diversen Vermittlern und Brokern hat das Ganze System. Vor allem 3 der grössten Kassen seien hier kräftig daran sich an diesem System gütlich zu tun. Auf Meldungen bei den Kantonen würde bisweilen nicht oder nur halbherzig reagiert. In der Regel genüge es, wenn die jeweilige Kasse vor Gericht einfach behaupte, diese Praxis nicht anzuwenden. Schon sei der Fall vom Tisch, ohne dass die Kasse entsprechende Beweise vorlegen muss.

 

Grösste Vorsicht ist geboten

Experten raten - in jedem Fall die Abrechnungen genau prüfen. Verfügungen mit Zahlungen der Krankenkassen abzugleichen und schnellst möglich zu reagieren, wenn Unklarheiten bestehen. Die Praxis zeigt, dass sich dieses Vorgehen meist lohnt, denn wo mit öffentlichen Geldern gearbeitet wird, passieren Fehler. Wenn man selber nichts erreichen kann bei Unstimmigkeiten unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen (unentgeltliche Rechtspflege abklären).

 

Wer keine Verbilligungen erhält, kann prüfen, ob er Anrecht hat. Personen, die über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügen, werden beim Bezahlen der Krankenkassenprämien unterstützt. Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, ist kantonal geregelt. Massgebende Kriterien sind Einkommen und Anzahl Kinder. In vielen Kantonen werden Sie direkt von der Verwaltung informiert, wenn Sie berechtigt sind. Ermittelt werden Sie jährlich über die Steuerveranlagung. In gewissen Kantonen herrscht aber auch Antragspflicht. Sie haben also nur einen Anspruch, wenn Sie selbst aktiv werden und die Verbilligung jährlich beantragen.

 

Immer mehr Menschen können ihre Krankenkasse nicht bezahlen

Krankenkassen fordern Prämie beim Kanton ein

Immer mehr Menschen können ihre Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlen. In solchen Fällen muss der Wohnkanton in die Bresche springen. Krankenversicherungen können 85 Prozent einer ausstehenden Prämie beim Kanton einfordern und stellen sogenannte Verlustscheine aus. Wie Recherchen von u.a. auch von «10vor10» zeigen, steigt die Zahl dieser Verlustscheine dramatisch an. Seit 2013 ist der schweizweite Gesamtbetrag der ausstehenden Prämien um über 60 Prozent gestiegen – von 205 Millionen Franken im Jahr 2013 auf rund 335 Millionen im Jahr 2017. Wie die Ergebnisse unserer Umfrage bei allen Kantonen zeigen, hat sich die Summe der Verlustscheine bei mehr als zehn Kantonen verdoppelt. Spitzenreiter ist der Kanton Basel-Stadt, wo sich die Summe mehr als verzehnfacht hat.

 

Gekürzte Prämienverbilligungen

An dieser starken Zunahme sind mitunter die Kantone selbst schuld, weil immer mehr Menschen die Prämienverbilligung gestrichen oder gekürzt wird. Ohne diese Hilfe könnten viele Leute ihre Krankenkasse gar nicht mehr bezahlen. Diese Tatsache alleine ist bereits paradox. Die Kassen treiben die Menschen in die Armut und werden von den selben Menschen via Steuern finanziert, subventioniert.

 

Die Kantone müssen wieder mehr an die Prämienverbilligung zahlen - wäre eine Variante aber keine Lösung. Die Prämien müssen endlich angepasst werden und zwar ans jeweilige Gehalt des Versicherten. Das ist Aufgabe des Staates und nicht der Bevölkerung hier sinnvolle Anpassungen vorzunehmen. Ebenso müssen die illegalen Machenschaften der Kassen von der Politik und Justiz untersucht werden. Es kann nicht sein, dass die gebeutelten Menschen auch diese Aufgabe noch stemmen müssen, um gerecht behandelt zu werden.

 

 

Quellen: admin.ch ¦ Ausgleichskassen ¦ Beobachter ¦ ch.ch


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Kommentare: 1
  • #1

    jutta barth (Mittwoch, 21 April 2021 05:13)

    Ich erlebe gerade dass ich zum 4.x systembedingt in die Armut gekippt wurde. Die kk bezahlt meine naturmedikamente nur zum kleinen Teil . Da ich schulmedizinisch austherapiert bin und mir noch diese kräutermedizin hilft, habe ich keine Alternative mehr. Ich bin EL- bezügerin. Auch die übernehmen die restlosen nicht . Ich dürfte nichts mehr essen damit ich alle Verpflichtungen bezahlen könnte. Darum kann ich obige Angaben bestätigen, dass die kk die Menschen arm macht