DMZ – GESELLSCHAFT ¦ MM ¦
Gebrauchte Masken gehören in den Abfall und dürfen unter keinen Umständen auf Trottoirs, Plätzen oder im Wald weggeworfen werden. Wer dieses Verbot nicht befolgt, kann mit einer Busse belegt werden.
Derzeit werden zu viele Masken auf den Boden geworfen oder irgendwo liegengelassen. Wir erinnern daran, dass das Wegwerfen oder Liegenlassen einer Maske auf der Strasse oder in der Natur unter Strafe steht. Seit dem 1. Januar 2020 sieht das kantonale Reglement über die Abfallbewirtschaftung nämlich vor, dass mit einer Ordnungsbusse von 50 Franken bestraft wird, wer im öffentlichen Raum oder in dessen Nähe kleine Mengen von Abfällen wegwirft oder liegenlässt. Bei einer Ansammlung von solchen kleinen Abfällen beträgt die Busse 150 Franken.
Laut Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit, können Hygienemasken im normalen Hausmüll entsorgt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die gebrauchte Maske mit nichts Anderem in Berührung kommt, ausser mit anderem Abfall. Weiter muss der Abfallsack gut verschlossen werden. Unterwegs kann die Maske im öffentlichen Abfall entsorgt werden. Nicht zuletzt müssen die Hände nach dem Berühren einer gebrauchten Maske gewaschen oder desinfiziert werden.
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