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Die Moderhinke ist eine schmerzvolle Klauenkrankheit bei Schafen, die in der Schweiz weit verbreitet ist. Um die Krankheit wirkungsvoll zu bekämpfen, soll die Moderhinke neu als «zu bekämpfende Seuche» in die Tierseuchenverordnung aufgenommen werden. Das Eidgenössische Departement des Inneren hat die Vernehmlassung für eine Änderung der Verordnung eröffnet.
Weitere Anpassungen betreffen den Umgang mit Tierarzneimitteln oder die Pflicht zur Information von Reisenden über hochansteckende Seuchen.
In der Schweiz ist jedes sechste Schaf, rund 70'000 Tiere, von der Klauenkrankheit «Moderhinke» betroffen. Dabei entzünden sich die Klauen mit Bakterien, was zu starken Schmerzen und Eiterbildung führt. Betroffene Tiere können die Klauen nicht mehr belasten und oft nur noch auf den Vorderknien fressen. Für die Tiere bedeutet die Krankheit grosses Leid, für die Schafhalterinnen und -halter wirtschaftliche Einbussen durch tiefere Verkaufserlöse und hohe Behandlungskosten.
Die Erarbeitung des Konzeptes einer schweizweiten Bekämpfung zusammen mit den wichtigsten Akteuren der Schafhaltung hat 2015 begonnen. Zur besseren Bekämpfung soll die Moderhinke nun neu als «zu bekämpfende Seuche» in die Tierseuchenverordnung aufgenommen werden. Damit werden auch die Voraussetzungen für das schweizweit koordinierte Bekämpfungsprogramm geschaffen. Dieses soll teilweise von den Tierhalterinnen und Tierhaltern finanziert werden. Ziel des Programms: Innerhalb von fünf Jahren soll die Moderhinke in der Schweiz in weniger als einem Prozent aller Schafhaltungen vorkommen.
Tierhaltende sollen stärker in die Pflicht genommen werden
Eine weitere geplante Anpassung der Tierseuchenverordnung betrifft den Umgang mit Arzneimitteln. Tierhaltende sollen explizit verpflichtet werden, Tierarzneimittel umsichtig und mit Bedacht einzusetzen. Der Einsatz von Tierarzneimitteln ist dann erforderlich, wenn er für die Heilung eines kranken Tieres notwendig ist und dadurch unnötiges Leiden vermieden werden kann.
Weiter sollen Tierhalterinnen und Tierhalter verpflichtet werden, die Biosicherheit zu gewährleisten, um die Verschleppung von Tierseuchen zu verhindern und eine gute Tiergesundheit zu gewährleisten. Dies kann beispielsweise durch den Einbau von Schleusen oder Türen zwischen den Ställen, den obligatorischen Wechsel von Kleidern und Schuhen beim Betreten der Ställe oder die rasche und sichere Entsorgung von Tierkadavern erfolgen.
Vorgesehen sind zudem verbindliche Bestimmungen für die Information bei hochansteckenden Seuchen. Künftig sollen Transportunternehmen, Flughafen- und Hafenbetreiber oder Reisebüros aktiv über wichtige Seuchenausbrüche in der Schweiz oder im Ausland informieren. Einerseits könnte damit die Bevölkerung bei der Ein- und Ausreise gewarnt und sensibilisiert werden. Andererseits würde so das Risiko für eine Weiterverbreitung einer Seuche minimiert.
Die Vernehmlassung zur Revision der Tierseuchenverordnung dauert bis am 31. Januar 2020.
Quellen: Generalsekretariat EDI - http://www.edi.admin.ch ¦ Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen - http://www.blv.admin.ch
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