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Eine E-Auto-Kampagne mehr (So, 05 Mai 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ Dirk Specht ¦               KOMMENTAR   E-Autos stürzen ab, Verkaufszahlen brechen ein, ein Irrtum mehr löst sich auf. Wo gibt’s das nicht zu lesen. In den ganz miesen Medien dürfen Sinn, Indra et al. auch wieder aus der Kiste, um ihre längst widerlegten falschen Berechnungen zu wiederholen.   Der „Braunkohle-Tesla“ lebt wieder auf, jetzt will ihn auch keiner mehr kaufen, der Markt entscheidet doch. Dazu ein paar E-Fuel-Neuigkeiten oder der „klimaneutrale“ HVO-Diesel. Es ist Kampagnenzeit.   Manche berufen sich wenigstens inzwischen ungern auf den industriell-dieseltechnischen Sinn/Indra-Komplex, sondern auf seriösere Quellen wie den IWF bei den Schulden oder die IEA bei der Energie. Aber kann es sein, dass man auch die nicht liest, sondern lieber darüber schreibt?   Der aktuelle EV-Outlook der IEA beziffert tatsächlich den Quartalsrückgang bei den E-Auto-Verkäufen. Nun gibt es für Wirtschaftsjournalisten eine große Herausforderung: Viele Geschäfte laufen saisonal, bei Handelsgeschäften ist das sogar recht häufig zu beobachten.   Kleiner Service für die Ex-Kollegen: Börsennotierten Aktiengesellschaften wurden daher gesetzlich Quartalsberichte vorgegeben. Auch die kann man lesen. Oder das der IEA überlassen. Dabei kommen Bilder wie das beigefügte heraus. Wer sich bei gewissen Traditionen auskennt, weiß zudem, dass zum Jahresende ein nicht ganz unbekanntes Ereignis zumindest regelmäßig, wenn nicht sogar jährlich eintritt, das zu höheren Handelsumsätzen und in der Folge einem Einbruch derselben führt.   Muss man als Journalist auch alles nicht wissen. Man kann auch Mist schreiben, die IEA dabei zitieren, aber vielleicht klemmt man wenigstens solche Bildchen drunter, dann weiß selbst der nur kurz aufmerksame Leser wenigstens, dass er solche Berichte weder mit Aufmerksamkeit und erst Recht nicht mit Abogebühren belohnen muss. Akzeptable Verlinkung von Kündigungsmöglichkeiten dazu und alles ist perfekt.   Die IEA schreibt übrigens von weiterem Wachstum der E-Auto-Absätze, unter Hinweis auf den Vergleich zum Vorjahresquartal. Ansonsten steht da jede Menge über weitere Fortschritte in der Technologie, insbesondere bei Batterien, Ausbau von Produktion, Preiswettbewerb etc. – alles in allem ein sehr optimistischer Ausblick. Da die IEA nicht dafür bekannt ist, solche Trends zu übertreiben, sondern eher hinterher zu laufen, ist das bemerkenswert.   Wie es die Berichte leider auch mal wieder sind. Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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CH: Widerspruchsregelung bei Organspende: Eröffnung der Vernehmlassung (Sun, 05 May 2024)
DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦               Bern - Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 1. Mai 2024 die Änderung der Transplantationsverordnung zur Einführung der vom Volk angenommenen Widerspruchslösung in die Vernehmlassung geschickt. Diese Änderung ermöglicht es, ein Register einzurichten, in dem Personen ihren Widerspruch oder ihre Zustimmung zur Organspende festhalten können. Die Identifizierung im Register erfolgt mithilfe der elektronischen Identität (e-ID), die voraussichtlich ab 2026 verfügbar sein wird.   Am 1. Oktober 2021 hat das Parlament die Einführung der Widerspruchsregelung für die Organ- und Gewebespende beschlossen, was vom Volk in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 bestätigt wurde.   Mit der Widerspruchsregelung wird es möglich sein, nach dem Tod einer Person Organe, Gewebe und Zellen zu spenden, sofern sie zu Lebzeiten keinen Widerspruch erhoben hat. Die Angehörigen werden ebenfalls einbezogen, falls der Wille der Person nicht bekannt ist. Sie haben die Möglichkeit, eine Organentnahme abzulehnen, wenn sie den Wunsch der Person kennen oder annehmen. Wenn kein Familienmitglied oder eine benannte Vertrauensperson erreichbar ist und der Wille der Person nicht bekannt ist, dürfen keine Organe entnommen werden.   Der Entwurf zur Änderung der Transplantationsverordnung sieht vor, dass für bestimmte seltene oder neue Transplantationen (z. B. Gesicht oder Hände) weiterhin die Zustimmungslösung gilt. Zudem regelt der Entwurf die Fristen für die Geltendmachung von Widersprüchen durch Angehörige und die Durchführung medizinischer Maßnahmen. Um sicherzustellen, dass jeder seinen Willen zur Organspende festhalten kann, wird ein Register eingeführt, in dem Widersprüche oder Zustimmungen erfasst werden können. Die Nutzung des Registers soll einfach und jederzeit möglich sein. Die elektronische Identität (e-ID) wird als Identifikationsmittel verwendet.   Die Einführung der Widerspruchslösung erfordert eine regelmäßige und umfassende Information der Bevölkerung, einschließlich fremdsprachiger Bevölkerungsgruppen. Dazu werden Informationskampagnen durchgeführt. Die Vernehmlassung zur Änderung der Transplantationsverordnung läuft bis zum 21. August 2024.         Herausgeber Der Bundesrat https://www.admin.ch/gov/de/start.html Bundesamt für Gesundheit http://www.bag.admin.ch Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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CH: Bund kann sich neu an den Kosten kantonaler Ausreisezentren beteiligen (Sun, 05 May 2024)
DMZ – GESELLSCHAFT / MM ¦ AA ¦       Bern - Der Bund kann sich ab dem 1. Juni 2024 neu an den Betriebskosten kantonaler Ausreisezentren beteiligen, wie vom Parlament am 16. Dezember 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat nun die dafür notwendigen Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) verabschiedet.   Diese Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) ermöglicht es dem Bund, sich für eine begrenzte Zeit an den Betriebskosten für die kurzfristige Festhaltung von Personen in kantonalen Ausreisezentren zu beteiligen. Dies gilt insbesondere in Schweizer Grenzregionen, in denen eine außerordentlich hohe Zahl von illegalen Grenzübertritten und Personenkontrollen zu verzeichnen ist. Die maximale Tagespauschale pro untergebrachter Person beträgt 100 Franken, wobei der genaue Betrag jeweils mit dem betroffenen Kanton vereinbart werden muss. Diese Ausführungsbestimmungen wurden in der Vernehmlassung grundsätzlich begrüßt.   Zusätzlich zu den Ausführungsbestimmungen zur Änderung des AIG wurden Anpassungen im Anhang 5 der Asylverordnung 3 (AsylV 3) vorgenommen. Dadurch wird den Leistungserbringern des Rechtsschutzes und der Rückkehrberatung in den Zentren des Bundes ein limitierter Zugriff mit eingeschränkten Leserechten auf das Informationssystem MIDES ermöglicht. Bisher wurden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Informationen vom Staatssekretariat für Migration (SEM) mittels Listen, telefonischer Auskünfte oder E-Mails übermittelt. Mit dieser Anpassung wird die Bearbeitung der Asylgesuche und Rückkehrprozesse effizienter gestaltet und eine bessere Datensicherheit gewährleistet.         Herausgeber Der Bundesrat https://www.admin.ch/gov/de/start.html Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement http://www.ejpd.admin.ch Staatssekretariat für Migration https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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AT: SPÖ sieht Recht auf Gesundheit gefährdet (Sun, 05 May 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦              Abgeordneter Harald Troch (SPÖ) macht sich im Namen seiner Fraktion für ein verbessertes Angebot an Vorsorgeuntersuchungen sowie für einen kostenfreien Zugang zu allen empfohlenen Impfungen stark. Troch beklagt, dass das im Zuge des Österreich-Konvents und in der Europäischen Grundrechtecharta festgeschriebene Recht auf Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus derzeit nicht in allen Bereichen sichergestellt sei.   Als Beispiel führt er an, dass sich viele Menschen die teure Impfung gegen Gürtelrose nicht leisten könnten, obwohl 30 % der Bevölkerung zumindest einmal im Leben von dieser schmerzhaften Nervenentzündung mit Bläschen- und Krustenbildung betroffen seien.   Pro Jahr würden rund 40.000 Menschen an Gürtelrose erkranken, was zu schweren Komplikationen bis hin zur Erblindung führen könne. Die starken Schmerzen könnten die Betroffenen oft ein Leben lang begleiten. Besonders immungeschwächte Personen, Patientinnen und Patienten mit schweren Grunderkrankungen und Menschen über 50 Jahre nach einer COVID-19-Infektion seien einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Darüber hinaus erhöhe die Erkrankung an Gürtelrose das Risiko, einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden. Aus diesem Grund hätten auch Patientenorganisationen, Pensionistenverbände und die Volksanwaltschaft den Zugang zur Impfung gegen Gürtelrose gefordert.       Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Reminder: Die langjährige Praxis des Maskentragens in Asien: Eine kulturelle und gesundheitliche Perspektive (Sun, 05 May 2024)
DMZ –GESUNDHEIT ¦ Sarah Koller ¦        Inmitten der aktuellen globalen Pandemie des Coronavirus fällt auf, dass Gesichtsmasken in vielen Teilen Asiens schon seit Jahrzehnten eine etablierte Praxis sind. Während in westlichen Ländern ihre Verwendung trotz anhaltender Pandemie und neuen Bedrohungen weniger verbreitet ist, haben sie in Ländern wie Japan, China und Taiwan eine breite Akzeptanz gefunden. Diese Praxis hat ihre Wurzeln in einer Vielzahl von kulturellen und umweltbedingten Gründen.   In Japan beispielsweise werden Masken oft als Zeichen der Höflichkeit getragen, insbesondere wenn man sich krank fühlt, um die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. Ähnliche kulturelle Praktiken sind auch in anderen Teilen Asiens verbreitet. In Taiwan dienen Masken nicht nur dem Schutz vor Luftverschmutzung, sondern werden auch als Schutz vor Krankheiten und zur Erhaltung der Gesundheit im Winter eingesetzt.   Es ist sogar teilweise üblich, dass in einigen Regionen Asiens Masken auch aus rein modischen Gründen getragen werden, ohne dass ein direkter gesundheitlicher Nutzen beabsichtigt ist. Diese Entwicklung spiegelt wider, wie tief die Maskenkultur in diesen Gesellschaften verwurzelt ist.   Die SARS-Epidemie Anfang der 2000er Jahre war ein entscheidender Wendepunkt für die Verbreitung von Masken in Asien. Vor diesem Ereignis wurden Masken oft mit schwerer Krankheit assoziiert und vermieden. Die SARS-Epidemie änderte jedoch die Wahrnehmung und trug dazu bei, dass das Tragen von Masken als normale Praxis akzeptiert wurde, insbesondere in Zeiten von Krankheitsausbrüchen.   Darüber hinaus haben soziale und kulturelle Faktoren ebenfalls zur Verbreitung von Masken beigetragen. In China beispielsweise werden Masken nicht nur als Schutz vor Krankheiten, sondern auch als Mittel zur Wahrung der Privatsphäre und Identität betrachtet. Dies zeigt sich deutlich in den Protesten in Hongkong, wo Masken ein Symbol des Widerstands gegen staatliche Überwachung und Unterdrückung wurden.   Obwohl die aktuellen Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation und einiger Regierungen gesunde Menschen nicht zum Tragen von Masken ermutigen, hat sich die Praxis in Asien bereits fest etabliert. In vielen städtischen Gebieten ist es üblich geworden, Masken zu tragen, insbesondere in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln und stark frequentierten Orten. Hier hat offenbar die Vernunft gesiegt.   Insgesamt zeigt die langjährige Praxis des Maskentragens in Asien eine faszinierende Verbindung zwischen kulturellen Traditionen, Umweltbedingungen und öffentlicher Gesundheit.    Natürlich gibt es noch viele andere wichtige Punkte, die genannt werden müssen:   Gesundheitskosten reduzieren Indem das Risiko von Krankheiten und Infektionen verringert wird, können die Gesundheitskosten gesenkt werden. Weniger Menschen, die medizinische Versorgung benötigen, bedeuten eine Entlastung für das Gesundheitssystem und niedrigere Ausgaben für Gesundheitsdienstleistungen.   Arbeitsproduktivität erhalten Wenn Arbeitnehmer gesünder bleiben, können sie weiterhin zur Wirtschaftsleistung beitragen, indem sie zur Arbeit gehen und produktiv bleiben. Weniger Krankheitstage bedeuten weniger Produktionsausfälle und eine stabilere Arbeitskraft.   Tourismus und Handel stabilisieren Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheit eines Landes oder einer Region kann durch das offensichtliche Engagement für den Gesundheitsschutz gestärkt werden. Dies kann dazu beitragen, den Tourismus anzukurbeln und das Vertrauen der Verbraucher in den Handel und die Wirtschaft zu stärken.   Innovationsanreize schaffen Die erhöhte Nachfrage nach Masken und anderen Schutzausrüstungen kann Anreize für Innovationen und neue Technologien schaffen. Dies kann dazu beitragen, die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Herstellung zu schaffen.   Gemeinschaftssinn und Solidarität fördern Das gemeinsame Tragen von Masken kann ein Gefühl der Solidarität und des Zusammenhalts in der Gesellschaft fördern. Es zeigt, dass Menschen bereit sind, sich gegenseitig zu schützen und Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Gemeinschaft zu übernehmen.   Insgesamt kann das Maskentragen nicht nur dazu beitragen, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, sondern auch positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und die soziale Zusammenarbeit haben. Dies zeigt sich besonders deutlich in der aktuellen Situation in den DACH-Staaten. Es ist bedauerlich, dass trotz dieser erkennbaren Vorteile viele Menschen aus verschiedenen absurden Gründen keine Maske tragen. Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Eine unglaublich wahre Geschichte (Sun, 05 May 2024)
DMZ – LEBEN ¦ MM ¦   Schon 50 Ehejahre – und dann ist der Ehering plötzlich weg. Verschwunden beim Aussäen auf dem kleinen Acker hinter dem Haus in der Eifel. Was für ein Drama. Drei Jahre danach ist der Ring wieder da – auf fast wundersame Weise. An einer Karotte steckt er wie auf einem viel zu dicken Finger.   Die unglaubliche Geschichte ist wirklich passiert – in dem kleinen Eifelstädtchen Bad Münstereifel.   Der 82-jährige Mann genießt sein stilles Glück und will damit nicht an die Öffentlichkeit. Seine Tochter meint aber, die Geschichte sei zu schön, um sie zu verschweigen. Und so berichtet sie über die schicksalhaften Ereignisse, zu denen ja auch irgendwie die goldene Hochzeit ihrer Eltern im Jahre 2012 gehörte.   Es kam das Frühjahr 2013. Der Vater säte wie immer das Gemüse aus. Plötzlich war der Ehering verschwunden. Alle suchten ihn, die Eltern, die Geschwister. An einen Metalldetektor hatten sie sogar gedacht. Irgendwann ließen sie dann doch locker: „Der Acker gibt ihn schon wieder her“, waren sie überzeugt.   Die Monate vergingen-der Ring blieb verschwunden-aber irgendwie war er immer da: “Wir haben so viele Scherze darüber gemacht“, sagt die Tochter. Die Dinge gingen ihren Gang: Ernte im Herbst, Aussaat im Frühjahr- die Möhrchen wuchsen da, wo sie immer standen, natürlich ordentlich in einer Reihe. Und einer dieser Samen muss im vergangenen Frühjahr irgendwie mitten im Ehering gelandet sein- er wuchs und er gedieh.   Bei der Ernte zog der Vater dann wie immer die Möhrchen heraus. Der Erdboden war vom Regen nass und klebte schwer an dem Gemüse. Er ging zum Brunnen und spritzte sie mit einem Schlauch ab. Da war der Ring! Saß an der Möhre. Die Mutter erfährt nicht mehr davon, sie lebt nicht mehr. Aber sie wird nachgeholfen haben, da sind sich alle sicher. „Die Mutter hat den Ring wiedergebracht“, sagt auch die Tochter.   Und die Möhre? Hat der Vater sie zerschnitten? Die Tochter, die nicht mehr in der Eifel lebt, weiß es nicht. Sie kann sich vorstellen, dass der Vater das an einem ganz besonderen Ort macht und in ganz besonderer Nähe zur Mutter.     (Gefunden in der „Sächsischen Zeitung“ im November 2016 unter der Überschrift „Wundersame Ernte“– von Elke Silberer, Bad Münstereifel)
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DE: "Klares kulturpolitisches Zeichen" (Sun, 05 May 2024)
DMZ – KULTUR ¦ MM ¦ AA ¦                            Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat heute die Namen der Musikfestivals bekanntgegeben, die mit dem Festivalförderfonds des Bundes unterstützt werden. Insgesamt erhalten 141 Veranstalterinnen und Veranstalter aus ganz Deutschland eine Förderung von bis zu 50.000 Euro, darunter vor allem kleine und mittlere Festivals.   Dafür stellt die Bundesregierung einmalig 5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden u.a. das Immergut Festival in Mecklenburg-Vorpommern, die Nation of Gondwana in Brandenburg, das Juicy Beats Festival in Nordrhein-Westfalen, das Klangtherapie Festival in Bayern und MS Dockville in Hamburg.   Kulturstaatsministerin Claudia Roth äußerte sich dazu: „Musikfestivals stiften Identität und Lebensfreude. Sie bringen Menschen unterschiedlicher Lebenswelten zusammen und schaffen Gemeinschaftserlebnisse. Zudem bieten viele Festivals auch mehr als Live-Musik, indem sie sich mit wichtigen gesellschaftlichen Themen wie Nachhaltigkeit, Toleranz und Diversität auseinandersetzen. Unser Förderprogramm ist daher vor allem auch ein klares kulturpolitisches Zeichen der Anerkennung für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Musikfestivals.“   Der Fonds richtet sich an Festivals der populären Musik, die eine herausragende künstlerische Qualität bieten, den musikalischen Nachwuchs sowie gesellschaftliche Diskurse fördern. Insgesamt hatten sich über 800 Festivals beworben, die Auswahl erfolgte durch eine Fachjury. Der Festivalförderfonds wird von der Initiative Musik umgesetzt.        Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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AT: Neue Initiativen im Bundesrat: Anträge zur Datenlage in Bezug auf die Elternkarenz und zur Drogenpolitik (Sun, 05 May 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦              In den aktuellen Entschließungsanträgen im Bundesrat stehen zwei wichtige Themen im Mittelpunkt: die Verbesserung der Datenlage bezüglich der Elternkarenz, initiiert von der SPÖ, und die Sorge der FPÖ vor einer möglichen "Aufweichung" der Drogenpolitik.   SPÖ: Bessere Datenlage in Sachen Elternkarenz als Grundlage für effektive Maßnahmen erforderlich Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ/W) weist in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion darauf hin, dass Frauen noch immer etwa doppelt so viel unbezahlte Arbeit leisten wie Männer, wie aus der aktuellen Zeitverwendungsstudie hervorgeht. Trotz Fortschritten bei der Lohnarbeit hat sich die Geschlechterlücke in diesem Bereich in den letzten Jahren kaum verringert. Auch die Beteiligung der Väter an der Elternkarenz zeigt nur geringe Fortschritte. Nur etwa ein Drittel der männlichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst (2023: 28,7 %) nutzt diese Möglichkeit.   Um zukünftig effektivere Maßnahmen entwickeln zu können, ist eine bessere Datenlage erforderlich, argumentiert Schumann. Dazu gehören die Einführung von Meldeverpflichtungen der Arbeitgeber:innen über die Inanspruchnahme von Elternteilzeit und arbeitsrechtlicher Elternkarenz. Bis diese Forderungen umgesetzt sind, sollte zur Überbrückung ein Ad-Hoc-Modul zum Mikrozensus zur Väterbeteiligung eingerichtet werden. Gleichlautende Anträge wurden dem Gesundheitsausschuss und dem Sozialausschuss zugewiesen.   FPÖ: Warnung vor "Aufweichung der Drogenpolitik" in Österreich und der EU Die FPÖ äußert Bedenken hinsichtlich einer möglichen Lockerung der Drogenpolitik sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Insbesondere warnt sie vor den Auswirkungen der weitgehenden Legalisierung von Cannabis in Deutschland seit dem 1. April 2024. Dies könnte zu einem verstärkten Drogentourismus nach Österreich führen, warnt Marlies Doppler (FPÖ/S).   Die Freiheitlichen betonen die Gefahren des Cannabiskonsums, die durch zahlreiche Studien belegt sind. Neben Konzentrationsstörungen und erhöhter Risikobereitschaft führt die Legalisierung von Cannabis in anderen Ländern zu mehr Verkehrsunfällen und Einweisungen in Krankenhäuser aufgrund von psychischen Störungen. Besonders besorgniserregend ist dies für junge Menschen, deren Gehirn sich noch in der Entwicklung befindet. Die FPÖ fordert eine verantwortungsvolle Drogenpolitik, die Bürger:innen und insbesondere Jugendliche über die Gefahren von Drogen informiert und vor gesundheitsschädlichen Suchtmitteln schützt. Sie appelliert an die Gesundheits- und Innenminister, sich auf europäischer Ebene gegen Lockerungen der Drogenpolitik einzusetzen und verstärkt die Einfuhr von Drogen aus Deutschland nach Österreich zu kontrollieren. Die beiden dazu vorliegenden Entschließungsanträge werden dem Gesundheitsausschuss und dem Innenausschuss zugewiesen.     Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Wasserkraft in der Schweiz: Aktuelle Statistik und Entwicklungen für das Jahr 2023 (Sun, 05 May 2024)
DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦                 Bern - Die neuesten Zahlen zur Wasserkraft in der Schweiz zeigen eine stetige Entwicklung und einen kontinuierlichen Ausbau des Sektors. Zum 1. Januar 2024 waren insgesamt 705 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung größer als 300 Kilowatt in Betrieb, im Vergleich zu 693 Anlagen im Vorjahr. Diese Anlagen verzeichneten eine maximale mögliche Leistung ab Generator, die im Vergleich zum Vorjahr um 26 Megawatt (MW) gestiegen ist. Diese Steigerung ist hauptsächlich auf die Inbetriebnahme mehrerer neuer Kraftwerke und Renovierungsprojekte zurückzuführen.   Die erwartete Energieproduktion der in der Wasserkraftstatistik enthaltenen Kraftwerke mit einer Leistung von ≥300 kW belief sich im Jahr 2023 auf 37'171 Gigawattstunden pro Jahr, im Vergleich zu 37'260 GWh/Jahr im Vorjahr.   Der gesamte erwartete Zubau aller Neubauten betrug rund 67 GWh/Jahr, wobei das Kraftwerk Augand mit 35 GWh/Jahr den größten Anteil ausmachte.   Durch die regelmäßige Aktualisierung der zu erwartenden Produktion der bestehenden Anlagen kam es zu einer Reduktion von -90 GWh/Jahr. Dies war hauptsächlich auf die unterdurchschnittliche Hydrologie der vergangenen Jahre im Tessin und in Graubünden zurückzuführen.   Die Kantone mit der größten Produktionserwartung sind das Wallis mit 10'335 GWh/Jahr (27.8%), Graubünden mit 7'909 GWh/Jahr (21,2%), Tessin mit 3'550 GWh/Jahr (9.5%) und Bern mit 3'395 GWh/Jahr (9.1%).   Im Jahr 2023 befanden sich 12 Zentralen mit einer geplanten Jahresproduktion von 52 GWh im Bau.   Gemäß dem geltenden Energiegesetz soll die durchschnittliche jährliche Wasserkraftproduktion bis 2035 auf 37‘400 GWh ansteigen (Richtwert). Die Entwicklung wird im Rahmen des «Monitoring Energiestrategie 2050» beobachtet, wobei die vorliegende Statistik der Wasserkraft eine wichtige Rolle spielt.   Die Wasserkraft spielte im Jahr 2023 eine bedeutende Rolle in der Stromerzeugung der Schweiz, wobei rund 57,6% des inländischen Stroms aus dieser Quelle stammten. Die Bedeutung und Verteilung der Wasserkraftanlagen können mithilfe der Storymap des Bundesamts für Energie (BFE) auf spielerische Weise erkundet werden. Diese visualisiert die Wasserkraftanlagen mit einer Leistung größer als 300 kW und zeigt, wo sie sich befinden und wie sie zur Stromproduktion beitragen.   Die Speicherung von Energie wird zunehmend wichtiger für die Versorgungssicherheit, wobei Wasserkraftwerke eine entscheidende Rolle spielen. Die Storymap des BFE zur speicherbaren Wasserkraft veranschaulicht, welche Anlagen in der Schweiz zur Speicherung beitragen und wie sich ihr Anteil an der Gesamtproduktion verhält.         Herausgeber: Bundesamt für Energie http://www.bfe.admin.ch Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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CH: Rückgang der Schweizer Dienstleistungsumsätze im Februar 2024 um 11,0% (Sun, 05 May 2024)
DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦               Die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigen, dass die um Arbeitstageffekte bereinigten Dienstleistungsumsätze im Februar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 11,0% gesunken sind. Dieser Rückgang wird hauptsächlich auf die Entwicklung im Rohstoffhandel zurückgeführt.   Der Wirtschaftsabschnitt "Handel", zu dem der Rohstoffhandel gehört, verzeichnete einen Umsatzrückgang von 16,8% gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Bereich "Verkehr und Lagerei" konnte nach sieben Monaten im Minus hingegen wieder ein Plus von 0,9% verzeichnet werden. Das Gastgewerbe sowie die Beherbergungs- und Gastronomiebranche verzeichneten im Februar 2024 einen Anstieg von 0,7% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, während der Bereich "Information und Kommunikation" einen Rückgang von 3,4% verzeichnete.   Der Wirtschaftsabschnitt "Grundstücks- und Wohnungswesen" verzeichnete einen Rückgang der Umsatzzahlen um 1,8%, während der Bereich "Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen" ein Umsatzwachstum von 4,3% verzeichnete. Der Wirtschaftsabschnitt "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" erlitt Einbußen in Höhe von 3,5%.       Herausgeber Bundesamt für Statistik http://www.statistik.admin.ch  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Nun wird auch Mathematik zur Meinungssache (Sat, 04 May 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ Dirk Specht ¦               KOMMENTAR   Zu der Formel und dem dazu gehörenden Beitrag gab es mehrere Hinweise von Mathematik-Experten, die in hoch philosophische Wachstumserkenntnisse mündeten. Je nach Umfeld ist das keine Exponentialfunktion und exponentielles Wachstum ist im endlichen Raum ohnehin nicht möglich. Dabei handelt es sich um Corona-Viren, Zubau von PV- oder Windenergie, Verkaufszahlen von E-Autos. Alles nur vorübergehende lineare Blasen, die platzen.   Ganz anders ist das beim Wachstum fossiler Energien (es wurde immer ein nächstes Ölfeld gefunden), CO2-Emissionen (kann man technisch wieder einfangen) und vor allem Kernenergie, denn die ist per se multipel unendlich: Unendlich billig, versorgungssicher, energiedicht und vermehrbar.   Nach Physik wird nun auch Mathematik zur Meinungssache. Übrigens: Das ist eine Exponentialfunktion. Sie erklärt sehr gut, wie exponentielle Prozesse im endlichen Raum verlaufen. Was für einen biologischen Prozess zu ergänzen wäre: Auf so einen logistischen Verlauf der exponentiellen Umgebungserschöpfung folgt das Massensterben. Auch exponentiell übrigens.  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Auch ökonomische Prozesse können exponentiell verlaufen – das ist sogar typisch (Sat, 04 May 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ Dirk Specht ¦               KOMMENTAR   Ich erhalte oft Hinweise, ökonomische Transformationen oder Disruptionen könnten nicht „exponentiell“ verlaufen. Das halte ich für einen fatalen und fundamentalen Irrtum.   Es gibt meist eine sehr „zähe“ Anlaufphase, in der innovative Technologien und Produkte zur Reife finden. Sobald die erreicht ist, gibt es zwei ganz normale Treiber: Seitens der Nachfrage erzeugt jedes erfolgreich und zufrieden eingesetzte Produkt im sozialen Graphen des Erstkäufers Folgekäufe. Seitens der Herstellung wird auf eine gut funktionierende Fabrik eine zweite geplant, mit deren Inbetriebnahme sich der Output verdoppelt. Beides sind Vermehrungsprozesse, die eine „exponentielle“ oder „explosive“ Phase auslösen.   Selbstverständlich läuft die – sogar sehr rasch – in eine Sättigung der Nachfrage. Das ist meist eine zweite, „zähe“ Phase bis zur Erreichung der vollständigen Nachfrage.   In der Ökonomie spricht man von „S-Kurve“, in der Mathematik von logistischem Wachstum. Sollte seit Corona eigentlich jeder kennen, aber das gilt ja bis heute auch als „strittig“. Exponentiell ist dieser Verlauf mathematisch übrigens in jeder Phase. Das kann nämlich sowohl „zäh“ als auch „explosiv“ in unserer Wahrnehmung sein, die aber vor allem mit solchen Prozessen überfordert ist. Die ökonomischen Herausforderungen: Wer in der „zähen“ Anlaufphase nicht mitzieht, wird in der exponentiellen Wachstumsphase überrollt. Wer in der „zähen“ Sättigungsphase seine Kosten nicht im Griff hat, fliegt aus dem Markt.   Da inzwischen wissenschaftlicher Stand ist, dass solche Verläufe eben nicht Ausnahme, sondern Normalfall sind, setzen Preiskämpfe um Marktanteile oft bereits in der „explosiven“ Wachstumsphase ein.   Dadurch erfolgt die Selektion der Akteure noch früher. Das ist der Grund, weshalb ich auf gewisse Wachstumsraten momentan so hinweise. Wer das jenseits der ideologisch von allen Seiten belasteten Energie- und Elektrifizierungsmärkte beobachten möchte, kann sich im Streamingmarkt mal umschauen. Was Netflix macht, ist ein Kapitel aus dem Lehrbuch. Amazon hat das ebenfalls gezeigt. Leider schreiben deutsche Sparökonomen bis heute über deren mangelnde Margen und zu hohe Kosten. Dabei sogar übersehend, dass die in den Kernprozessen enorm kosteneffizient arbeiten, während sie beim Wachstum keine Kosten scheuen.   So macht man das nämlich. Alles andere kann allenfalls eine Nische suchen. Leider haben auch einige Staaten das für ihre Industriepolitik entdeckt. Hier sagen deutsche Sparökonomen, das solle man grundsätzlich nicht tun, weil es angeblich nicht funktioniert. Anstrengend. Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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AT: Erster Jahresbericht der Beschaffungs-Prüfkommission veröffentlicht (Sat, 04 May 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦              Wien - Das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV-FinG), das Anfang 2023 in Kraft trat, markierte einen wichtigen Schritt zur schrittweisen Stärkung der militärischen Fähigkeiten des Bundesheers angesichts zunehmender sicherheitspolitischer Herausforderungen in Europa. Um die gesetzmäßige Vollziehung und sparsame Gebarung bei Beschaffungsvorhaben zu gewährleisten, wurde im Rahmen dieses Gesetzes die Beschaffungs-Prüfkommission (BPK) eingerichtet. Diese unabhängige Kommission begann im Herbst 2023 ihre Prüftätigkeit und legt nun erstmals ihren Jahresbericht für 2023 vor.   Im Berichtsjahr 2023 konzentrierte sich die Arbeit der BPK auf die Initiierung und Organisation der Kommission sowie auf vorbereitende Maßnahmen für ihre Tätigkeit. Zentrale Prozesse der Planung und Umsetzung von Beschaffungsvorgängen des Verteidigungsministeriums (BMLV) wurden erfasst und relevante Dokumente gesichtet. Die Auswahl der Prüfvorhaben erfolgt in Abstimmung mit dem Landesverteidigungsbericht, der die Absichten des BMLV zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Bundesheeres darlegt.   Die BPK stellte fest, dass die Grundlagen für Transparenz und Dokumentation vorhanden sind und das Verteidigungsministerium seiner Verantwortung durch umfassende Regelwerke nachkommt. Ihre künftige Aufgabe besteht darin, die Einhaltung dieser Regelungen durch ausgewählte Vorhaben zu überprüfen und Empfehlungen zu entwickeln. Der Jahresbericht enthält den Kriterienkatalog für Prüfvorhaben, Empfehlungen der Kommission zur Einhaltung der Regeln sowie das Arbeitsprogramm für 2024.   Kriterienkatalog für Prüfvorhaben Die BPK hat einen Fragenkatalog zur Prüfung von Beschaffungen im BMLV entwickelt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Unterscheidung zwischen Government-to-Government (G2G)- und Business-to-Government (B2G)-Geschäften. Die Kommission identifizierte, dass G2G-Geschäfte allein keine Gewähr für gesetzmäßige Vollziehung und sparsame Gebarung bieten. Daher erarbeitete sie eine Arbeitsdefinition von G2G-Geschäften als Leitlinie für ihre Arbeit.   Empfehlungen der Kommission zur Einhaltung der Regeln Die Kommission fokussiert sich auf die Korruptionsprävention im Bereich des militärischen Beschaffungswesens. Sie stellt fest, dass das BMLV über umfangreiche Regelungen verfügt, betont jedoch die Notwendigkeit, diese in der Praxis besser umzusetzen. Die BPK empfiehlt Maßnahmen wie kontinuierliche Bewusstseinsbildung, die Einrichtung von Integritätsbeauftragten und die regelmäßige Überprüfung von Nebenbeschäftigungen von Bediensteten.   Arbeitsprogramm für 2024 Im Jahr 2024 wird die BPK ihren Fokus auf das Thema "kooperative Beschaffungen" legen. Dabei werden Projekte wie die Beschaffung von Fliegerabwehrsystemen mittlerer Reichweite und von Kampfstiefeln sowie der Ersatz des Transportflugzeugs C-130 "Hercules" geprüft.       Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Leicht, flexibel, effizient: Tandem-Solarzellen auf Perovskit-Basis (Sat, 04 May 2024)
Effizient: Die Perovskit-Solarzellen aus zwei Schichten können höhere Ausbeuten erreichen als herkömmliche Solarzellen aus Silikon. Bild: Empa Effizient: Die Perovskit-Solarzellen aus zwei Schichten können höhere Ausbeuten erreichen als herkömmliche Solarzellen aus Silikon. Bild: Empa DMZ – FORSCHUNG / MM ¦ AA ¦            Effizient: Die Perovskit-Solarzellen aus zwei Schichten können höhere Ausbeuten erreichen als herkömmliche Solarzellen aus Silikon. Bild: Empa   Innovative Technologie verspricht höhere Effizienz und vielseitige Anwendungsmöglichkeiten Dübendorf, St. Gallen und Thun - Die Zukunft der Solarenergie könnte in einer neuen Generation von Solarzellen liegen: Tandem-Solarzellen auf Perovskitbasis. Diese fortschrittlichen Zellen versprechen nicht nur eine höhere Effizienz als herkömmliche Siliciumzellen, sondern sind auch leicht, flexibel und vielseitig einsetzbar.   Bisher dominierten Silicium-Solarzellen die Solartechnik. Doch Forschende der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) haben eine vielversprechende Alternative gefunden: Solarzellen aus Perovskit. Diese bieten nicht nur die Möglichkeit, die Effizienz herkömmlicher Solarzellen zu übertreffen, sondern auch neue Anwendungsmöglichkeiten zu erschließen.   Im Labor konnten die Empa-Forschenden bereits zeigen, dass Tandem-Solarzellen auf Perovskitbasis das Sonnenlicht effizienter einfangen können als herkömmliche Siliciumzellen. Durch die Kombination von zwei Perovskit-Schichten mit unterschiedlichen Bandlücken erreichen diese Zellen theoretisch Wirkungsgrade von bis zu 45 Prozent. Dies stellt eine signifikante Steigerung im Vergleich zu den maximal möglichen 33 Prozent bei Silicium-Einfachzellen dar.   Ein weiterer Vorteil der Perovskit-Solarzellen ist ihre Herstellung. Im Gegensatz zu Siliciumzellen, die hochreine Monokristalle erfordern, können Perovskit-Dünnschichten auf kostengünstige und skalierbare Weise produziert werden. Dies macht sie nicht nur umweltfreundlicher, sondern ermöglicht auch die Herstellung auf flexiblen Folien, was eine Vielzahl neuer Anwendungsmöglichkeiten eröffnet.   Das Potenzial dieser innovativen Technologie ist enorm. Projekte wie "SuPerTandem", an dem führende europäische Forschungsinstitutionen und Unternehmen beteiligt sind, zielen darauf ab, flexible Perovskit-Tandem-Module mit einem Wirkungsgrad von über 30 Prozent zu entwickeln. Dies könnte die Kosten für Solaranlagen erheblich senken und ihre Einsatzmöglichkeiten erweitern.   Die Forschung an Perovskit-Solarzellen steht noch am Anfang, aber die Ergebnisse sind vielversprechend. Mit weiteren Fortschritten und dem wachsenden Interesse aus der Industrie könnte die Vision einer nachhaltigen und effizienten Solarenergiegewinnung schon bald Realität werden.     Herausgeber Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt http://www.empa.ch  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Der revidierte Polizeivertrag zwischen der Schweiz und Deutschland tritt am 1. Mai in Kraft (Sat, 04 May 2024)
DMZ – INTERNATIONAL / MM ¦ AA ¦       Bern - Angesichts der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität haben Deutschland und die Schweiz beschlossen, ihren Polizeivertrag von 2002 zu überarbeiten und an die heutigen Herausforderungen anzupassen. Der revidierte Polizeivertrag tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und soll die Zusammenarbeit in der Bekämpfung internationaler Kriminalität intensivieren.   Für kriminelle Netzwerke kennen Kantons- und Landesgrenzen keine Barrieren. Um effektiv gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen, ist eine enge Zusammenarbeit und ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Nachbarländern der Schweiz, insbesondere Deutschland, unerlässlich. Der revidierte Polizeivertrag erleichtert beispielsweise grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen und stärkt den Schutz von Zeugen und Opfern. Zudem legt er den Grundstein für eine noch engere Zusammenarbeit in Krisensituationen.   Die überarbeitete Vereinbarung regelt auch die Zusammenarbeit im Bereich der Straßenverkehrsdelikte. Neben dem Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten sowie der Übermittlung von Bußgeldern wird nun auch die mögliche Vollstreckung von Bußgeldern geregelt. Personen aus Deutschland, die in der Schweiz mit einem Bußgeld belegt werden, erhalten somit ihre Strafe auch an ihrem Wohnort.   Der revidierte Polizeivertrag ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität und markiert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz. Mit seiner Umsetzung wird die Sicherheit in der Region nachhaltig gestärkt.         Herausgeber: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement http://www.ejpd.admin.ch Bundesamt für Polizei http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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AT: Zweckzuschüsse im Fokus der "Wohnraum- und Bauoffensive" (Sat, 04 May 2024)
DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦              Wien - In einer gemeinsamen Initiative von ÖVP und Grünen wird eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz 2024 angestrebt, die sich auf die Gewährung von Zweckzuschüssen im Rahmen der "Wohnraum- und Bauoffensive" an ein Land bezieht. Eine wesentliche Bedingung für die Gewährung dieser Zweckzuschüsse ist, dass das betreffende Land die Bundesmittel von 2024 bis 2026 zusätzlich zu den bereits aus Landesmitteln finanzierten Wohnbauförderungsmaßnahmen einsetzt.   Einer der Hauptzwecke dieser Bundeszuschüsse an die Länder besteht darin, Zusatzanreize für die Bauwirtschaft zu schaffen, wie in den Erläuterungen erläutert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen, dass die Summe der in den Jahren 2022 und 2023 im Rahmen der Wohnbauförderung der Länder zugesagten Wohnungen im Durchschnitt höher liegt als die für den Neubau vorgesehenen Zweckzuschüsse in Höhe von 780 Mio. € für den Zeitraum von 2024 bis 2026. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinien bleibt jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Länder, die für die Wohnbauförderung zuständig sind.   Gemäß dem vorgelegten Initiativantrag (4014/A) von Peter Haubner (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) sind die Länder verpflichtet, dem Bund jährlich einen Bericht über die zweckgemäße Verwendung der erhaltenen Mittel vorzulegen. Dabei soll die Entwicklung der gesamten Wohnbauförderung über einen Zeitraum von mehreren Jahren dargestellt werden. Der Bund wiederum ist befugt, die zweckgemäße Verwendung seiner Zweckzuschüsse zu überprüfen und bei widmungswidriger Verwendung eine Rückforderung einzuleiten.   Ein weiterer Initiativantrag (4015/A) von ÖVP und Grünen betrifft das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, wobei eine Aktualisierung des Verweises auf die Erdgasabgabe vorgeschlagen wird.       Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦  Fehler- und Korrekturhinweise Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an: Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben. Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge. Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen. Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
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Deutsch als offizielle Landessprache in Pennsylvanien (Sat, 04 May 2024)
Frederick Muhlberg (Fotografie: Cliff from Arlington, Virginia, USA, aufgenommen 26. August 2008) Frederick Muhlberg (Fotografie: Cliff from Arlington, Virginia, USA, aufgenommen 26. August 2008) DMZ - HISTORISCHES ¦ AA                         1794 brachten deutsche Einwanderer eine Sprach-Petition in das US-Repräsentantenhaus ein. Ihre Ablehnung führte zur Muhlenberg-Legende. Als Muhlenberg-Legende wird die Legende bezeichnet, nach der es zur Zeit der Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika eine Gesetzesvorlage gegeben haben soll, Deutsch als offizielle Landessprache in Pennsylvanien einzuführen. Das Gesetz soll an einer einzigen Stimme gescheitert sein, nämlich am Widerspruch des Deutschamerikaners Muhlenberg.   Die Muhlenbergs waren eine in der US-amerikanischen Politik sehr bekannte Familie deutscher Abstammung. Die Legende wurde daher an die Person des Sprechers des Repräsentantenhauses Frederick Muhlenberg (1750–1801) angeheftet. Dessen Bruder General Peter Muhlenberg (1746–1807) spielt dabei ebenfalls eine Rolle. Das Gerücht entstand um 1840 und fand durch Franz von Löhers 1847 veröffentlichtes Buch Geschichte und Zustände der Deutschen in Amerika weite Verbreitung. Löher schildert darin, dass bei einer Abstimmung, ob Deutsch die Amtssprache in Pennsylvanien werden solle, die Stimmen gleich gefallen seien. Der Sprecher des Landtags, ein Mühlenberg, habe durch seine Stimme den Ausschlag für das Englische gegeben. Er soll dazu erklärt haben: „Je schneller die Deutschen Amerikaner werden, desto besser.“    Als das United States Census Bureau zum Milleniumswechsel die aktuellen Ergebnisse seiner Volkszählung vorstellte, war die Überraschung groß. Danach gaben mehr als 49,2 Millionen von seinerzeit 282 Millionen Amerikanern an, von Deutschen abzustammen. Damit stellen sie die größte Einwanderergruppe überhaupt. Auf genuin englische Wurzeln führen sich nur 26,9 Millionen US-Bürger zurück, womit die einstigen Kolonialherren gerade einmal auf den fünften Platz kommen, hinter Afroamerikanern (41,3 Millionen), Iren (35,5 Millionen) und Mexikanern (31,79 Millionen).   Der böse Bube war ein Deutscher Von diesem Befund ist es nicht mehr weit zur sogenannten Muhlenberg-Legende. Sie besagt kurzgefasst, dass bei einer Abstimmung über die Staatssprache der USA das Deutsche nur mit einer Stimme vom Englischen geschlagen wurde. Und diese entscheidende Stimme soll ausgerechnet von einem Deutschstämmigen abgegeben worden sein: Frederick Muhlenberg (1750-1801).   Diese Geschichte geistert seit dem frühen 19. Jahrhundert in verschiedenen Versionen durch Gazetten und Bücher. Gemeinsam ist ihnen nur, dass sie allesamt falsch sind. Eine solche Abstimmung hat es nie gegeben. Richtig ist: Vor 220 Jahren, im Januar 1794, brachte eine Gruppe deutscher Einwanderer aus Virginia die Bitte in das Repräsentantenhaus ein, Gesetzestexte auch in deutscher Sprache zu veröffentlichen. Zur Begründung hieß es, es würde den neuen Bürgern damit leichter fallen, sich in Amerika zurechtzufinden.   Der Antrag wurde an den Hauptausschuss überwiesen. Dort kam es schließlich zur Abstimmung. 41 Mitglieder votierten mit Ja, 42 mit Nein. Frederick Muhlenberg, dessen Vater noch in Einbeck im heutigen Niedersachsen geboren worden war, hatte es zum ersten Sprecher des Repräsentantenhauses gebracht. Er enthielt sich der Stimme. In der Debatte zuvor hatte er sich aber ablehnend geäußert: Je schneller die Deutschen (zu denen auch Bewohner aus dem Habsburger-, dem Zarenreich und dem Alpen- und Balkanraum gezählt wurden) das Englische erlernen würden, des schneller würden sie sich in den USA eingewöhnen.   Ausgerechnet in Pennsylvania provozierte die Entscheidung zwei sehr unterschiedliche Reaktionen. Der Quäker-Führer William Penn hatte das Gebiet 1681 von der englischen Krone als Kolonie erhalten. Von Anfang an herrschte hier Glaubensfreiheit, was zahlreiche Angehörige von Freikirchen und unterprivilegierten Glaubensgemeinschaften hier Zuflucht suchen ließ. Ende des 18. Jahrhunderts führte sich rund ein Drittel seiner Bürger auf deutsche Wurzeln zurück.   Aber Pennsylvania war auch das Herzland der Amerikanischen Revolution. In der Hauptstadt Philadelphia hatte der Kontinentalkongress getagt, dort wurde am 4. Juli 1776 die Unabhängigkeitserklärung der USA unterzeichnet. Bis 1800 war Philadelphia die zweite Hauptstadt der Vereinigten Staaten.  © Axel Springer SE. Alle Rechte vorbehalten.    Die ganze Geschichte ist allerdings eine Legende, die Muhlenberg-Legende.  Es sei um die Amtssprache der USA gegangen. Die haben gar keine Amtssprache, sondern das Englische dient nur als Verkehrssprache. Einige Bundesstaaten haben es zur Amtssprache erhoben, während andere zwei oder sogar drei Idiome als Amtssprachen führen.   Muhlenberg-Legende (Wikipedia) Als Muhlenberg-Legende wird die Legende bezeichnet, nach der es zur Zeit der Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika eine Gesetzesvorlage gegeben haben soll, Deutsch als offizielle Landessprache in Pennsylvania einzuführen. Das Gesetz soll an einer einzigen Stimme gescheitert sein, nämlich am Widerspruch des Deutschamerikaners Muhlenberg. Die Muhlenbergs waren eine in der US-amerikanischen Politik sehr bekannte Familie deutscher Abstammung. Die Legende wurde daher mit der Person des Sprechers des Repräsentantenhauses Frederick Muhlenberg (1750–1801) verknüpft.   Das Gerücht entstand um 1840 und fand durch Franz von Löhers 1847 veröffentlichtes Buch Geschichte und Zustände der Deutschen in Amerika weite Verbreitung. Löher schildert darin, dass bei einer Abstimmung, ob Deutsch die Amtssprache in Pennsylvanien werden solle, die Stimmen gleich gefallen seien. Der Sprecher des Landtags, ein Mühlenberg, habe durch seine Stimme den Ausschlag für das Englische gegeben.[1] Er soll dazu erklärt haben: „Je schneller die Deutschen Amerikaner werden, desto besser.“
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DMZ im Abo (Sat, 04 May 2024)
DMZ –  IN EIGENER SACHE ¦                                                     Die DMZ erscheint bis zu 6 x im Jahr (Printversion). WERBEFREI Bei der DMZ Die Mittelländische Zeitung beschreiten wir neue Wege, um Ihren Wünschen und Interessen optimal gerecht zu werden.   Unsere Bestrebungen zielen darauf ab, Ihnen hochwertige Inhalte über verschiedene Kanäle zugänglich zu machen.   Mit Freude teilen wir Ihnen mit, dass unsere Inhalte bereits seit geraumer Zeit unabhängig von Kanälen am „Digital Desk“ produziert werden. Sie haben die Wahl, unsere Zeitung auf zwei unterschiedlichen Wegen zu genießen - entweder als E-Paper oder in der gedruckten Version als klassische Zeitung. Auf diese Weise möchten wir die Bedürfnisse all unserer Leserinnen und Leser bestmöglich erfüllen.   Seit dem 12.12.21 ist die gedruckte Ausgabe der DMZ erhältlich. Dies markiert einen Meilenstein für uns und stellt eine wunderbare Ergänzung zu unseren digitalen Angeboten dar. Mit der Printversion möchten wir den Fokus auf unsere digitalen Angebote verstärken, denn auch in der gedruckten Ausgabe finden Sie zeitlos spannende Inhalte der DMZ.   Jährlich planen wir insgesamt 6 Ausgaben, gefüllt mit sorgfältig ausgewählten Perlen der DMZ. Wir sind überzeugt, dass Sie diese Möglichkeit, unsere Zeitung zu erleben, ebenso schätzen werden wie unsere bisherigen Leserinnen und Leser.   Wir bedanken uns von Herzen für Ihre Treue und Ihr Interesse an unseren Inhalten. Sie, unsere Leserinnen und Leser, sind die treibende Kraft hinter allem, was wir tun, und wir sind dankbar, dass Sie uns auf diesem spannenden Weg begleiten.   Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und Entdecken unserer Printausgabe sowie unserer digitalen Angebote. Bleiben Sie neugierig, und lassen Sie uns gemeinsam eine aufregende Zeit voller inspirierender Geschichten erleben.   Neben ausführlichen Rechercheartikeln, medizinischen Berichten und Wirtschaftskommentaren bieten wir Ihnen auch in unserer gedruckten Ausgabe gewohnt spannende Informationen – ganz wie in unserer Onlineausgabe.   Die DMZ verfolgt keine gewinnorientierten Ziele. Uns ist es ein Anliegen, hochwertigen Journalismus für alle zugänglich zu machen. Deshalb ist unsere Onlineausgabe kostenlos verfügbar, und die Print- und PDF-Versionen werden zum Selbstkostenpreis angeboten. Ausgabe 12.12.2021 Ausgabe 2.2.22 Ausgabe 4.4.22 Ausgabe 6.6.22
Ausgabe 8.8.2022 Ausgabe 11.11.2022 Ausgabe 2.2.2023 Ausgabe 4.4.2023
Ausgabe 6.6.2023 Ausgabe 11.11.2023 Ausgabe 4.4.2024
Die Abo Angebote der DMZ nach Ihrer Wahl Ich bestelle folgendes Angebot (Mehrfachauswahl möglich) DMZ PRINT Jahresabo (6 Ausgaben) für CHF 25.30 (inkl. Porto & Versand) DMZ PDF Jahresabo (6 Ausgaben) für CHF 8.00 (Download oder per Mail) DMZ SOLO Einzelausgabe nach Wahl für CHF 5.00 (nur Print) Ausgabe-Nr. (DMZ SOLO) Rechnungsadresse: Vorname / Name Strasse / Nr. PLZ / Ort E-Mail Nachricht Lieferadresse: Vorname / Name Strasse / Nr. PLZ / Ort Es gilt die Datenschutzerklärung Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.   Weitere Verkaufsstellen: https://magazin-abonnieren.ch/catalog/product/view/id/1135/s/dmz/ https://magazin-abo.ch/dmz.html https://magazin-abo.at/dmz.html https://zeitschriften-shop.ch/dmz.html  
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