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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. September 2019 das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für den Regionalflugplatz Samedan verabschiedet. Damit wird das Objektblatt von 2002 ersetzt und der raumplanerische Rahmen für die langfristige Entwicklung des Flugplatzes festgelegt. In einem ersten Schritt ist die Einführung eines Flugbetriebs nach Instrumenten-Flugregeln (IFR) vorgesehen.
Die dazu notwendige Anpassung des Betriebsreglements soll in den nächsten Tagen vom BAZL genehmigt werden.
In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die Infrastruktur und den Betrieb des Flugplatzes Samedan stark verändert. Die Flugplatzhalterin Engadin Airport AG trägt diesen Einwicklungen in ihrer neuen Entwicklungsstrategie Rechnung. Sie möchte den Flugplatz etappenweise modernisieren und damit die Erreichbarkeit des Oberengadins sowohl als Tourismusdestination als auch als Wohn- und Arbeitsort verbessern. Die in die Jahre gekommene Infrastruktur, die noch aus der Armeezeit stammt, sowie diverse Provisorien sollen ersetzt und erweitert werden. Ausserdem gilt es, die Anlagen für den Flächenflug- und den Helikopterbetrieb voneinander zu trennen. Sowohl der Kanton Graubünden als auch die Standortgemeinde Samedan unterstützen die neue Strategie.
Das vom Bundesrat am 13.09.2019 verabschiedete Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) schafft die raumplanerischen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Strategie. Es ersetzt das SIL-Objektblatt von 2002, das noch auf den damaligen Vorstellungen und Annahmen zum Ausbau des Flugplatzes beruhte.
In einem ersten Schritt ist geplant, auf die Wintersaison 2019/2020 einen Flugbetrieb nach Instrumenten-Flugregeln (IFR) einzuführen. Voraussetzung dazu ist die Anpassung des Betriebsreglements. Das entsprechende Genehmigungsverfahren zu dieser Anpassung, einschliesslich der öffentlichen Auflage, wurde gleichzeitig mit dem Verfahren zum SIL-Objektblatt durchgeführt. Das Betriebsreglement soll in den nächsten Tagen vom BAZL genehmigt werden.
Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt, in dem die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze konkretisiert werden. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es enthält Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flughafenanlagen (Plangenehmigung).
Erarbeitung der SIL-Objektblätter
Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten.
Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Anhörung der Behörden und Mitwirkung der Bevölkerung zum Entwurf des Objektblatts sowie die Abstimmung des Objektblatts mit den kantonalen Richtplänen.
Quellen: Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html ¦ Generalsekretariat UVEK - https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html ¦ Bundesamt für Zivilluftfahrt - http://www.bazl.admin.ch ¦ Bundesamt für Raumentwicklung - http://www.are.admin.ch
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