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Administrative Erleichterungen im Kataster über Eigentumsbeschränkungen

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

 

Ab nächstem Jahr wird in sämtlichen Kantonen der Kataster über die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) verfügbar sein. Damit haben Grundeigentümer und interessierte Personen in der ganzen Schweiz einfachen Zugang zu diesen Informationen. Auf den gleichen Zeitpunkt hin setzt der Bundesrat Vereinfachungen in der Handhabung des Katasters in Kraft.

 

In seiner Sitzung vom 20. September 2019 hat er die entsprechenden Verordnungsänderungen beschlossen.

Mit der Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) erfolgt künftig eine klarere Unterscheidung zwischen der Grundfunktion des Katasters und den Zusatzfunktionen. Der administrative Aufwand wird verringert, indem der Katasterauszug vereinfacht und auf die nachträgliche Beglaubigung verzichtet wird. Durch die Schaffung der Rechtsgrundlage werden im Rahmen des bestehenden Transferkredites Bundesbeiträge an die künftige Weiterentwicklung des Katasters der Kantone ermöglicht. Sie schafft für den Bund keine zusätzliche finanzielle Verpflichtung, da der Gesamtrahmen für die Verbundaufgaben «amtliche Vermessung» und «ÖREB-Kataster» im gleichen Gesamtumfang bestehen bleibt. Zudem wird das bestehende Begleitgremium für die vier Betriebsjahre nach Abschluss der Evaluation weitergeführt.

 

ÖREB-Kataster – einfacher Zugang zu Informationen für Grundstückbesitzer

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nutzen, wie er oder sie will. Es gilt Rahmenbedingungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder gemäss Praxis der zuständigen Behörden entstanden sind. Damit Grundeigentümerinnen und -eigentümer diese sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kurz ÖREB) nicht bei den einzelnen Stellen separat einholen müssen, wird seit 2012 schweizweit ein Kataster aufgebaut. Damit werden relevante Informationen über Grundstücke im Internet auf den kantonalen ÖREB-Portalen gesammelt und einfach zugänglich. Dazu gehören beispielsweise Projektierungszonen von Nationalstrassen, Grundwasserschutzzonen oder belastete Standorte.

Dank den Informationen wird die Rechtssicherheit erhöht. Davon profitieren sowohl Grundstückbesitzer als auch die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes, Behörden und öffentliche Verwaltungen.

 

Ab 2020 für die ganze Schweiz zugänglich

In einer ersten Etappe haben bis 2014 acht Kantone ihr ÖREB-Portal in Betrieb genommen. Bis zum 1. Januar 2020 werden es voraussichtlich alle Kantone eingeführt haben. Damit haben Grundstückeigentümer in der ganzen Schweiz Zugang zu diesem Kataster.

In den ersten Betriebsjahren haben die Kantone und weitere Stellen dem federführenden Bundesamt für Landestopografie swisstopo Vorschläge für Änderungen unterbreitet. Eine erste Analyse dieser Vorschläge ergab, dass mit einer Revision der Verordnung nicht bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation im Jahr 2021 zugewartet werden kann. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, diese Änderungen bereits mit einer Teilrevision vorzunehmen. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

 

 

 

Quellen: Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html ¦ swisstopo – Bundesamt für Landestopografie - http://www.swisstopo.admin.ch ¦ Generalsekretariat VBS - https://www.vbs.admin.ch/ 


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