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Gesundheitsdirektion erzielt mit axsana AG keine Einigung

DMZ - MEDIZIN ¦

 

An einer Sitzung der Gesundheitsdirektion und der axsana AG wurde die Rückzahlung des vereinbarten anteilsmässigen Staatsbeitrages im Zusammenhang mit dem elektronischen Patientendossier besprochen. Weil es zu keiner Einigung kam, fordert die Gesundheitsdirektion weiterhin die Rückzahlung gemäss geltender Vereinbarung.

Am Dienstag, 10. September 2019, trafen sich Vertreter der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und Vertreter der axsana AG. Am Gespräch nahm neben Regierungsrätin Natalie Rickli auch alt Regierungsrat und axsana-AG-Verwaltungsratspräsident Thomas Heiniger teil.

 

Die Teilnehmer sprachen über die Rückzahlung des Staatsbeitrages des Kantons Zürich. Die axsana AG erhielt zwischen 2016 und 2019 eine Anschubfinanzierung in der Höhe von insgesamt 3,75 Millionen Franken. Gemäss RRB Nr. 503/2016 und der Vereinbarung zwischen der Gesundheitsdirektion und axsana AG vom 15. Dezember 2016 muss die Hälfte des Zürcher Staatsbeitrags zurückbezahlt werden, sobald das Unternehmen vom Bund Finanzhilfen bekommt. Die erste Tranche des Bundesbeitrages erhielt die axsana AG im Dezember 2018.

 

An der gestrigen Sitzung kam es zwischen der Gesundheitsdirektion und der axsana AG zu keiner Einigung bezüglich der Rückzahlung, obwohl die Liquidität bei der axsana AG nach deren eigenen Angaben vorhanden ist. Somit gilt weiter die Vereinbarung vom 15. Dezember 2016. Das bedeutet, dass die Gesundheitsdirektion von der axsana AG den Anteil des Kantons an der ersten Tranche in der Höhe von 1,039 Mio. Franken bis am 26. September 2019 zurückverlangt.

Die Gesundheitsdirektion hat der axsana AG angeboten, bei Rückzahlung der ersten Tranche über den Zeitpunkt der Rückzahlung der zweiten und dritten Tranche zu verhandeln. Voraussetzungen hierfür wären die Herstellung von Transparenz bezüglich Finanzdaten sowie die Begründung für den Bedarf nach einem Rückzahlungsaufschub.

 

Da die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates Fragen aufgeworfen und Unterlagen verlangt hat und die Finanzkontrolle eine formelle Prüfung angesetzt hat, wird sich die Gesundheitsdirektion einstweilen nicht weiter äussern.

 

 

Quelle:  Gesundheitsdirektion Zürich


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