DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Europa aus und könnte eines Tages auch die Schweiz erreichen. Aus diesem Grund setzt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am 2. September neue technische Weisungen in Kraft. Wird ein befallenes Tier gefunden, müssen die in der Weisung vorgesehenen Massnahmen die Ausbreitung der Seuche im einheimischen Wildschweinbestand eindämmen und so die Übertragung des Virus auf Hausschweine verhindern.
Falls die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in der Schweiz diagnostiziert wird, lässt sich die Seuche nur durch enge Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden im Veterinärwesen, in der Land- und Forstwirtschaft und in der Jagdaufsicht wirksam bekämpfen. Daher wurden die erwähnten technischen Weisungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ausgearbeitet, damit zu gegebener Zeit alle Stellen rasch koordiniert und die betroffenen Kreise informiert werden können, kommuniziert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit une Veterinärwesen (BLV). Die neuen Weisungen berücksichtigen ausserdem Erfahrungen bei Ausbrüchen in der Europäischen Union und die Tatsache, dass sich das Virus über freilebende Wildschweine verbreitet.
In einzelnen Kantonen sollen im Lauf des Jahres praktische Übungen stattfinden.
Mehrstufiges Massnahmenkonzept
Bei einem Ausbruch der ASP im Wildschweinbestand sieht die in den technischen Weisungen vorgeschlagene Bekämpfungsstrategie im Wesentlichen drei Massnahmen vor: Einrichtung eines Rückzugsraums für die Wildschweine, damit sie die Krankheit nicht weitertragen; Auffinden und Beseitigen der Wildschweinkadaver, damit das Virus nicht in der Umgebung verbleibt, und, falls erforderlich, eine intensive Bejagung der Wildschweinpopulation.
Die Prävention bleibt entscheidend
In der Schweiz besteht das Risiko für den Ausbruch der Seuche hoch. Das ASP-Virus bleibt sehr lange ansteckend – im Blut, in den Fleischerzeugnissen sowie in den Kadavern der infizierten Haus- und Wildschweine. Ebenso lange überlebt es in der Umwelt. Das grösste Risiko, dass die Seuche eingeschleppt wird, liegt daher in der Einfuhr von Produkten, die aus kontaminiertem Schweine- oder Wildschweinfleisch hergestellt wurden, sowie in deren Entsorgung. Darum bitten die Behörden Reisende weiterhin dringend, kein Wildschwein- oder Schweinefleisch und keine Fleischerzeugnisse (wie Schinken oder Salami) aus den betroffenen Regionen einzuführen. Nach Jagdreisen in diese Gebiete sollten vor der Heimfahrt Schuhe, Kleidung, Werkzeug und Fahrzeuge unbedingt gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
Schweinehaltende sind aufgefordert, sich strikt an die Massnahmen zur Gewährleistung der biologischen Sicherheit zu halten: Keine Essensreste an Schweine verfüttern, den Zugang zu den Schweineställen kontrollieren, eine Hygieneschleuse einrichten und kontrollieren, ob die Umzäunungen wirksam sind.
Die Afrikanische Schweinepest betrifft neben den Wildschweinen auch alle anderen Arten von Schweinen. Sie trat zunächst in Georgien auf (2007), dann in Russland, schliesslich in den baltischen Staaten, in Polen (2014), in der Tschechischen Republik (2017), in Ungarn, Rumänien und Bulgarien und zuletzt in Belgien (2018). Das BLV verfolgt die Entwicklung laufend und informiert die Tierhaltenden und die Tierärzteschaft über die aktuelle Situation.
Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Quelle: www.blv.admin.ch
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