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Georgien gilt als verfolgungssicherer Staat: Rückkehr ist grundsätzlich zumutbar

DMZ - INTERNATIONAL ¦

 

Ab dem 1. Oktober 2019 gilt Georgien neu als verfolgungssicherer Staat ("Safe Country") und als Herkunftsland, in das eine Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden grundsätzlich zumutbar ist. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2019 die Liste der verfolgungssicheren Staaten und die Liste der zumutbaren Rückkehrstaaten entsprechend ergänzt.

 

Der Bundesrat kann Staaten, in welchen nach seiner Feststellung Sicherheit vor Verfolgung besteht, als sichere Heimat- oder Herkunftsstaaten (Safe Countries) bezeichnen. Massgebliche Kriterien für die Bezeichnung eines Staates als "Safe Country" sind insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte, die politische Stabilität sowie die Einschätzungen anderer EU- und EFTA-Staaten und des UNHCR. Gesuche von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten werden im beschleunigten Verfahren behandelt und in der Regel negativ entschieden.

 

Zurzeit umfasst die Liste der verfolgungssicheren Staaten nebst den EU- und EFTA-Staaten Albanien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Burkina Faso, Ghana, Indien, Kosovo, Moldova (ohne Transnistrien), Mongolei, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien. Der Bundesrat hat diese Liste nun mit Georgien ergänzt.

 

Zudem sind die Bedingungen erfüllt, um Georgien als Staat zu bezeichnen, in den eine Rückkehr grundsätzlich zumutbar ist. Damit wird die Wegweisung erleichtert, zum Beispiel nach einem negativen Asylentscheid. Massgebliche Kriterien für die Bezeichnung eines Staates als zumutbarer Rückkehrstaat sind insbesondere dessen politische Stabilität und eine ausreichende medizinische Grundversorgung. Ab 1. Oktober 2019 gelten neben Georgien sowie den EU- und EFTA-Staaten folgende verfolgungssichere Länder als Staaten, in die eine Rückkehr grundsätzlich zumutbar ist: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Beide Listen werden regelmässig durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) überprüft. Wenn möglich beantragt das EJPD dem Bundesrat eine Anpassung der Listen.

 

Hohe Gesuchszahlen aus Georgien

Seit Herbst 2017 werden in Europa und in der Schweiz hohe Asylgesuchszahlen von georgischen Staatsangehörigen verzeichnet. Diese stehen in engem Zusammenhang mit der Visumsliberalisierung für georgische Staatsangehörige im Schengen-Raum, die im Frühjahr 2017 in Kraft getreten ist. Angesichts dieses Anstiegs hat die Schweiz diverse Massnahmen ergriffen. Sie hat unter anderem den Schutz der Aussengrenzen verstärkt oder Einreiseverbote bei offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen verhängt. Dennoch ist die Zahl der unbegründeten Asylgesuche georgischer Staatsangehöriger relativ hoch geblieben. Die Bezeichnung Georgiens als sicherer Heimat- oder Herkunftsstaat sowie als zumutbarer Rückkehrstaat setzt ein klares Signal, dass die Schweiz alle notwendigen Massnahmen ergreift, um die Anzahl unbegründeter Asylgesuche zu minimieren und den Wegweisungsvollzug effektiver zu gestalten.

 

 

 

Quellen: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement - http://www.ejpd.admin.ch ¦ Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html ¦ Staatssekretariat für Migration - https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html 


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